Aufsichtsarbeit im Schwerpunktbereich "Steuern und Finanzen"

Bestandteil der Schwerpunktbereichsprüfung ist neben der häuslichen Arbeit die Anfertigung einer fünfstündigen Aufsichtsarbeit. Im Schwerpunktbereich „Steuern und Finanzen“ wird sich die Aufgabenstellung der Aufsichtsarbeit ausschließlich mit Fragen des Allgemeinen Steuerrechts, des Einkommensteuerrechts, des Unternehmensteuerrechts und des Umsatzsteuerrechts beschäftigen.

Im Sinne einer optimalen Klausurvorbereitung sollten die Studierenden die angebotenen Arbeitsgemeinschaften und insbesondere die Übung im Steuerrecht besuchen. In der Übung werden nicht nur vormalige Originalklausuren besprochen. Wir bieten im Rahmen der Übung ferner einen Klausurenkurs an, in dem die Studierenden unter Examensbedingungen die Examensklausuren der Vorjahre über fünf Stunden hinweg schreiben können. Die Klausuren werden korrigiert und mit den Klausurteilnehmern besprochen.

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Aufsichtsarbeit im Schwerpunktbereich sind gem. § 39 Abs. 3 SPO: Die Teilnahme an der häuslichen Arbeit (Anmeldung genügt), das Bestehen der 3 Übungen im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht sowie ein weiterer Leistungsnachweis aus einem Grundlagenfach, der nicht identisch ist mit einem für die Zwischenprüfung erworbenen Nachweis.

Die Teilnahme an der Aufsichtsarbeit setzt eine Zulassung durch das Prüfungsamt voraus. Hierzu müssen Sie sich beim Prüfungsamt anmelden. Die Einzelheiten zur Anmeldung und insbesondere die einschlägigen Fristen entnehmen Sie bitte den Internet-Seiten des Prüfungsamtes (zum Prüfungsamt).

Die nächste Aufsichtsarbeit kann am 27.09.2012 geschrieben werden.