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- Neuerscheinung zum vorläufigen Rechtsschutz bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit eines Steuergesetzes - hier: Kernbrennstoffsteuer
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Schwerpunktbereich "Steuern und Finanzen" (SPB 6)
Zielsetzung des Schwerpunkt-bereichs "Steuern und Finanzen" ist es, die Studierenden an ein höchst praxisrelevantes Rechtsgebiet heranzuführen und ihnen vertiefte Kenntnisse zu verschaffen. Die öffentlichen Finanzen bilden das Herzstück des modernen Staates. Steuern und andere Abgaben beeinflussen jedes wirtschaftliche Handeln. Mit ihrer Bedeutung für juristische Fragestellungen korrespondiert eine große Nachfrage an Steuerjuristen, ob in der Rechtsberatung, in Unternehmen, Verbänden, der Verwaltung oder der Richterschaft.
Die von meinen Kollegen und mir angebotenen Veranstaltungen für den Schwerpunktbereich „Steuern und Finanzen“ behandeln folgende Gebiete in einem Umfang von 13 SWS: Allgemeines Steuerrecht (Steuerschuldrecht und –verfahren), Einkommensteuerrecht, Unternehmensteuerrecht, Umsatzsteuerrecht und Finanzverfassungsrecht. Innerhalb einer in den Vorlesungsablauf integrierten Übung im Steuerrecht wird das erlangte Wissen falldidaktisch angewandt.
Die Pflichtfächer - oder auch: Der Schwerpunktbereich auf den Kernbereich reduziert
- Allgemeines Steuerrecht (4 SWS)
- Finanzverfassungsrecht (2 SWS)
- Einkommensteuerrecht (2 SWS)
- Unternehmensteuerrecht (3 SWS)
-
Umsatzsteuerrecht (2 SWS)
Insgesamt umfasst der Vorlesungskanon des SPB mithin 13 SWS, wobei die Stundenanzahl auf zwei Semester verteilt wird! Die nach JAG NRW erforderliche Semesterwochenstundenanzahl wird durch Hinzurechnen des Seminars im Steuerrecht (3 SWS) erreicht.
Außerdem wird in jedem Semester eine Arbeitsgemeinschaft im Steuerrecht angeboten, die
- das in den Vorlesungen vermittelte Wissen falldidaktisch anwendet
- zu allen Fragen individuelle Hilfstellung geben kann und
- in der wöchentlich Unterlagen zur bestmöglichen Vorbereitung auf die anstehenden Klausur(en) verteilt werden.
Schlussendlich bietet Ihnen der Lehrstuhl für Steuerrecht im Sommersemester die Möglichkeit, echte, bereits gestellte Aufsichtsarbeiten in der Übung im Steuerrecht mit integriertem Klausurenkurs als Training für die Aufsichtsarbeit anzufertigen. Diese werden individuell korrigiert und im Rahmen der Veranstaltung intensiv besprochen. So sind Sie bestens für die anstehende Aufsichtsarbeit gerüstet!
Das Curriculum ist auf zwei Semester angelegt und in dieser Zeit ohne weiteres zu absolvieren.
Der Schwerpunktbereich sollte im Wintersemester begonnen werden. Siehe noch zum Seminarangebot und allgemein zur Aufsichtsarbeit. Zu den Terminen der Abschlussklausuren (nicht für den Pflichtfachbereich verpflichtend) der einzelnen Vorlesungen gelangen Sie hier.



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