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Allgemeines Steuerrecht
Prof. Dr. Roman Seer
In keinem Rechtsgebiet begegnet der Bürger dem Staat häufiger als im Steuerrecht. Dies beruht nicht zuletzt auf der Tatsache, dass das
Steuerrecht jede wirtschaftliche Betätigung beeinflusst. Die Vorlesung „Allgemeines Steuerrecht“ gibt zunächst einen Überblick über die Gebiete und Gesetze der Steuerrechtsordnung, zeigt die finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen der Besteuerung auf und verdeutlicht ihre verfassungsrechtlich gebotenen Grenzen. Einen Schwerpunkt der Vorlesung bildet das in der Abgabenordnung (AO) geregelte allgemeine Steuerschuldrecht. Es umfasst unter anderem den Inhalt und die Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, deren Fälligkeit (§ 220 AO), Erlöschen (§§ 224 ff.; 169 ff.; 228 ff. AO), ihre Sicherung (§§ 69 ff. AO) sowie den Übergang von Steueransprüchen (§§ 45, 46 AO). Darüber hinaus befasst sich die Vorlesung mit dem Steuerverfahrensrecht. Von Bedeutung ist hier neben der Organisation und der Zuständigkeit der Finanzbehörden vor allem der Begriff, die Funktion, die Arten, die Bestandskraft und die Korrektur von Steuerverwaltungsakten. Daneben werden die Stationen des Besteuerungsverfahrens (Ermittlungsverfahren, Festsetzungs- und Feststellungsverfahren, Erhebungsverfahren und Vollstreckungsverfahren) behandelt. Schließlich geht die Vorlesung auf den Gesetzesvollzug und die Rechtsanwendung im Steuerrecht (Auslegung von Steuergesetzen, Ermessens- und Konkretisierungsspielräume der Finanzbehörden) ein, wobei besonders die praktischen Probleme einer Massenverwaltung reflektiert werden.


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