Einkommensteuerrecht

Prof. Dr. Roman Seer

personen/Seer5.jpgDie Einkommensteuer ist nach wie vor die wichtigste Steuerart. Ihr Verständnis bildet zugleich die unabdingbare Basis für die direkten Unternehmensteuern. Die Vorlesung "Einkommensteuerrecht“ arbeitet die Struktur und Prinzipien des geltenden Einkommensteuergesetzes heraus. Nach einem Überblick über die subjektive Steuerpflicht und die internationale Abgrenzung der Besteuerung werden die unterschiedlichen Einkunftsarten dargestellt. Im Zentrum steht hier die Erläuterung des Einkünftedualismus mit seinen Durchbrechungen bei der Besteuerung von Veräußerungseinkünften. Der Maßstab steuerlicher Leistungsfähigkeit wird anhand des objektiven Nettoprinzips konkretisiert. Dazu wird eine Einführung in das System der Einkünfteermittlung mit Begriffsbestimmungen gegeben. Des Weiteren behandelt die Vorlesung die Familienbesteuerung in Gestalt des Systems der Zusammenveranlagung, des Ehegatten-, des Realsplittings, der Kinderfreibeträge und des Kindergelds. Weitere Ausprägungen eines subjektiven Nettoprinzips sind der Abzug von sonstigen Unterhalts- und Vorsorgeaufwendungen. Anlassbezogen wird auch die Zulässigkeit der nationalen Regelungen im Lichte der europäischen Grundfreiheiten besprochen. Die Vorlesung zeigt gleichzeitig strukturelle Fehlentwicklungen auf und setzt sich kritisch mit den derzeitigen steuerpolitischen Entwicklungen auseinander.