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Rechtsschutz in Steuersachen
Dr. Matthias Loose
Art. 19 IV GG gewährleistet den gerichtlichen Rechtsschutz. Dieser ist gerade auf dem Gebiet des Steuerrechts von herausragender Bedeutung, ist doch das Steuerrecht das Rechtsgebiet, mit dem der Bürger regelmäßig - nicht zuletzt durch die alljährliche Steuererklärung – in Berührung kommt. Problematisch erscheint es daher bereits, dass gerade dieser Gerichtszweig sich nur in zwei Instanzen gliedert und auch das 2. FGO - Änderungsgesetz bei weitem nicht alle Unstimmigkeiten ausgeräumt hat. Die Vorlesung bietet einen Überblick über den Rechtsschutz in Steuersachen, behandelt die allgemeinen Verfahrensgrundsätze, das außergerichtliche Rechtsbehelfverfahren (Einspruchsverfahren), das Klageverfahren, den vorläufigen Rechtsschutz und schließlich die Rechtsmittel gegen Urteile der Finanzgerichte. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für das nationale Steuerrecht wird auch der europäische Rechtsschutz berücksichtigt.
Im Sommersemester 2012 findet die Veranstaltung an folgenden Terminen statt:
13. April
20. April
27. April
11. Mai
18. Mai
25. Mai
22. Juni
29. Juni
6. Juli


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