Schwerpunktbereich "Steuern und Finanzen" (SPB 6)
Zielsetzung des Schwerpunkt-bereichs "Steuern und Finanzen" ist es, die Studierenden an ein höchst praxisrelevantes Rechtsgebiet heran-zuführen und ihnen vertiefte Kenntnisse zu verschaffen. Die öffentlichen Finanzen bilden das Herzstück des modernen Staates. Steuern und andere Abgaben beeinflussen jedes wirtschaftliche Handeln. Mit ihrer Bedeutung für juristische Fragestellungen korrespondiert eine große Nachfrage an Steuerjuristen, ob in der Rechtsberatung, in Unternehmen, Verbänden, der Verwaltung oder der Richterschaft.Die von meinen Kollegen und mir angebotenen Veranstaltungen für den Schwerpunktbereiche „Steuern und Finanzen“ behandeln folgende Gebiete in einem Umfang von 17 SWS: Allgemeines Steuerrecht (Steuerschuldrecht und –verfahren), Einkommensteuerrecht, Unternehmensteuerrecht, Umsatzsteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Finanzverfassungsrecht und Rechtsschutz in Steuersachen. Innerhalb einer in den Vorlesungsablauf integrierten Übung im Steuerrecht wird das erlangte Wissen falldidaktisch angewandt.
Das "Steuerrecht" beschränkt sich freilich nicht auf den Pflichtfachkanon, wie wir ihn mit den 17 SWS für ihren Schwerpunkt konkretisiert haben. Nicht minder praxisrelevant sind die Veranstaltungen zum Bilanzsteuerrecht, Außensteuerrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, Europäischen Steuerrecht und schließlich Steuerstrafrecht. Der Besuch dieser Veranstaltungen wird im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung nicht verlangt. Interessierte Studierende sind jedoch dazu eingeladen, ihren Horizont über das Pflichtfachangebot hinaus zu erweitern. Um den Erwerb dieses steuerrechtlichen Zusatzwissens auch gegenüber dem späteren Arbeitsmarkt dokumentieren zu können, haben wir optional für die Studierenden einen sog. Intensivkurs im Steuerrecht ins Leben gerufen. Der erfolgreiche Besuch dieser Veranstaltungen wird Ihnen ergänzend zum Zeugnis über das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung mit einem aussagekräftigen Intensivkurszertifikat bescheinigt.
Das Vorlesungsangebot im Steuerrecht - untergliedert nach Pflichtprogramm und Intensivkurs - stellt sich derzeit wie folgt dar:
| Schwerpunktbereich Pflichtprogramm (17 SWS) | Schwerpunktbereich Intensivkurs mit Zertifikat (optional) |
| Allgemeines Steuerrecht (4 SWS) | Bilanzsteuerrecht (2 SWS) |
| Finanzverfassungsrecht (2 SWS) | Europäisches Steuerrecht (1 SWS) |
| Einkommensteuerrecht (2 SWS) | Außensteuerrecht (2 SWS) |
| Unternehmensteuerrecht (3 SWS) | Erbschaftsteuerrecht (1 SWS) |
| Internationales Steuerrecht (2 SWS) | Steuerstrafrecht (2 SWS) |
| Verbrauch- und Verkehrsteuerrecht (insb. Umsatzsteuerrecht) (2 SWS) | |
| Rechtsschutz in Steuersachen (2 SWS) | |
| Klausur- und Falltraining: | |
| Übung im Steuerrecht mit Klausurenkurs | |
| Arbeitsgemeinschaft im Steuerrecht (2 SWS) |


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