Modul 1

Privates Wirtschaftsrecht I

Das Modul 1 - Privates Wirtschaftsrecht I umfasst die Vorlesungen Kapitalgesellschafts-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht. Alle Veranstaltungen werden im Wintersemester gehalten.

Abschlussprüfung: Vierstündige schriftliche Klausur zum Ende des Wintersemesters

Kapitalgesellschaftsrecht | Prof. Dr. Andrea Lohse

Website Prof. Dr. Lohse

Die Lehrveranstaltung Kapitalgesellschaftsrecht beinhaltet sowohl das Recht der Kapitalgesellschaften als auch dasjenige der Konzernverbindungen. Dabei werden einfache Grundkenntnisse im Gesellschaftsrecht bei den Studierenden vorausgesetzt, wonach diese in der Lage sind, die verschiedenen Rechtsformen der Gesellschaften von einander abzugrenzen sowie ihr vorhandenes Wissen auf einfachste Praxisfälle anzuwenden. Aufbauend auf diesen bereits vorhandenen Kenntnissen werden die Kenntnisse im Gesellschaftsrecht vertieft und um wirtschaftsrelevante Schwerpunkte ergänzt.

Nach einem kurzen Überblick über die Gesellschaftsformen werden ausführlich zwei Formen der Kapitalgesellschaften, nämlich die Aktiengesellschaft (AG) als Reinform der Kapitalgesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Kapitalgesellschaft mit personalistischem Einschlag behandelt. Dabei werden zunächst allgemeine Strukturmerkmale dieser Gesellschaftsformen, die Einzelheiten ihrer Gründung, ihr Organgefüge und das Wesen der Mitgliedschaft erörtert, um anschließend spezielle Probleme der bereits ins Rechtsleben getretenen Gesellschaft, nämlich insbesondere die Einhaltung des Prinzips der Kapitalerhaltung und Haftungsfragen hinsichtlich des Gesellschafters und des Geschäftsführers, aber auch Satzungsänderungen, Beschlussanfechtungen und Umwandlungsfragen, näher zu untersuchen. Es folgt die Abhandlung der Beendigung der Gesellschaft. Sonderformen wie die GmbH & Co. KG, die Kleine AG oder die Europäische GmbH bzw. AG werden erörtert. Im Konzernrecht werden die rechtlichen Strukturen, wesentlichen Aspekte und zentralen Fragestellungen vermittelt sowie wirtschaftsrelevante Schwerpunkte, wie z.B. im Bereich der Konzernbildungskontrolle oder des Gleichordnungskonzerns, behandelt.

Kapitalmarktrecht | Prof. Dr. Martin Zimmermann

Website Prof. Dr. Zimmermann

Kapitalmärkte stehen im Zentrum der heutigen Wirtschaftsordnung. Die Lehrveranstaltung Kapitalmarktrecht befasst sich mit der Organisation und Funktionsweise von Kapitalmärkten, mit den dort gehandelten Produkten und den dabei geltenden Pflichten. Dabei wurden sukzessive die im Unternehmensrecht gelehrten Inhalte mit dem Kapitalmarktrecht verzahnt.

Nach Erläuterung des Aufbaus und der Aufgaben der Kapitalmärkte stehen das Insiderhandelsrecht, die Informationspflichten der Unternehmen (Mitteilungs- / Veröffentlichungspflichten des WpHG), die Prospektpflicht, das Verbot der Marktmanipulation und die Einlagensicherung im Mittelpunkt. Sich daraus ergebende Haftungsfragen werden untersucht. Zudem wird das Aufsichtsrecht behandelt. Ergänzende wirtschaftsrechtliche Fragestellungen, beispielsweise zum Clearing und Settlement, Depotrecht, Delisting und zur Verhinderung des Anschleichens, werden bearbeitet.

Da im Bereich des Kapitalmarktrechtes EU-Richtlinien eine erhebliche Rolle spielen, werden diese an geeigneter Stelle besonders berücksichtigt.

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