Aufsatz von Christian Mirbach "Vermietung von ohne Vorsteuerabzug erworbenen Gegenständen: „Weiterverkauf“ als Ausweg?" in GStB 2019, 216 erschienen.

Für die Vermietung von Gegenständen, die ohne Vorsteuerabzug erworben wurden, sieht das UStG keine Möglichkeit einer „Margenbesteuerung" vor. Als Entgelt für die Vermietungsleistung ist somit der volle Mietzins zu versteuern. Anders als bei sonstigen Leistungen kann der Unternehmer beim Weiterverkauf solcher Gegenstände hingegen in den Genuss der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG kommen. Grund genug, das Mietverhältnis so auszugestalten, dass umsatzsteuerrechtlich von einer Lieferung auszugehen ist.

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