Stimmen zum Schwerpunktbereich VI - Steuern und Finanzen

Sebastian Gajek - 2017

 

Zwei Semester im Schwerpunktbereich 6 „Steuern und Finanzen" (SPB 6) sind nun um und mit Vergnügen teile ich meine gesammelten Erfahrungen denjenigen mit, die auch mit dem Gedanken spielen, den SPB 6 zu wählen.
Ich möchte direkt vorwegschieben, dass ich es, auch wenn es nicht immer einfach war, keine Sekunde bereue, den Bereich „Steuern und Finanzen" gewählt zu haben. Warum das so ist? Lest selbst:

Um euch ein besseres Bild vom SPB 6 machen zu können, macht es vielleicht Sinn zu klären, was der SPB 6 ist und was er nicht ist; was er kann und was er nicht kann.
Was ist der SPB 6 also aus meiner Sicht?
Er ist jedenfalls kein Schwerpunktbereich, den man mal eben so nebenbei erledigen kann und möglichst noch ohne großen Aufwand jeweils 18 Punkte in den VAKen einfahren kann. Viele, und dazu zählte ich mich auch, haben vor ihrer Schwerpunktbereichswahl wenig bis nichts mit dem Thema „Steuern" zu tun gehabt. Hinzu kommt, dass das Steuerrecht wohl zu den umfassendsten und durch politische Einflüsse am stärksten beeinflussten Rechtsgebieten überhaupt gehört. Deswegen erfordert es gerade am Anfang ein gewisses Maß an Fleiß und Hingabe. Aber mal ehrlich, das Hauptstudium soll es ja gerade ermöglichen, sich intensiver und detaillierter mit einer Materie zu beschäftigen als es vorher möglich war. Einer der Hauptgründe diesen SPB zu wählen war es für mich daher auch, dass ich so gut wie nichts über Steuern und Finanzen wusste und endlich besser in diesem Bereich Bescheid wissen wollte. Falls ihr ebenfalls keine Vorkenntnisse besitzt, ist das also überhaupt nicht hinderlich.
Habt ihr daher Lust eine bis dato unbekannte, aber sehr wichtige Sphäre des Rechts zu betreten, kann ich den SPB 6 schon deswegen sehr empfehlen.

Nun zur zweiten Frage; was der SPB 6 kann und was er nicht kann.
Viele Studierende schreckt es ab, dass der SPB 6 angeblich keine examensrelevanten Kenntnisse vermittle. Nun ja, wenn ihr den Schwerpunkt nach dem 1. Examen macht, kann euch das egal sein. Macht ihr ihn vorher, so wie ich, lasst euch gesagt sein, dass das Steuerrecht zwar in der Tat in NRW kein Prüfungsstoff des 1. Examens ist, es aber wie jedes andere Rechtsgebiet mit juristischen Methoden und Argumentationen arbeitet. Insbesondere sind die Inhalte stark vom öffentlichen Recht und verfassungsrechtlichen Fragestellungen beeinflusst. Aber auch Zivilrechtler kommen auf ihre Kosten, wenn es um die Besteuerung von Personengesellschaften und Körperschaften geht, wo Wissen aus dem Gesellschaftsrecht erworben und vertieft werden kann.
Darüber hinaus kann der SPB 6 etwas, was kaum ein anderer SPB in dieser Form kann. Das Steuerrecht ist ein Rechtsgebiet mit einem unglaublich vielseitigen und großen Anwendungsbereich. Bei jeder wirtschaftlichen Fragestellung, sei es im Hinblick auf Einzelpersonen oder Unternehmen, hängt vieles letztlich von der Frage ab, welche Auswirkungen das Handeln auf die Besteuerung hat und wie man möglichst wenig Steuern zahlen muss. Diese Zusammenhänge lassen den eigenen Horizont zwangsläufig wachsen.

Zuletzt möchte ich noch etwas zu dem „Drumherum" im SPB 6 sagen. In allen Vorlesungen und den Arbeitsgemeinschaften hat stets eine ausgesprochen gute Arbeitsatmosphäre geherrscht. Zwar haben die Masterstudierenden, die auch an den Veranstaltungen teilnehmen, jedenfalls zu Beginn einen Wissensvorsprung, doch sollte man sich davon nicht verunsichern lassen. Ich denke, es ist viel mehr eine gute Möglichkeit, Wissen auszutauschen und zudem nahe Einblicke in Praxisabläufe zu bekommen. Zu der guten Lernatmosphäre haben auch die Professoren und Dozenten, sowie die AG-Leiter beigetragen, denen stets sehr viel daran lag, dass man den Stoff wirklich versteht. Hervorzuheben ist hier meines Erachtens noch die Übung im Steuerrecht, in der man das ganze Semester über ehemalige Originalklausuren schreibt, korrigiert bekommt und anschließend bespricht. Eine optimale Klausurvorbereitung ist so gewährleistet.

Besonderes Highlight für mich war dann noch die Verteidigung meiner Seminararbeit im Rahmen des deutsch-polnischen Austausches in Krakau, den der Lehrstuhl nun schon seit 25 Jahren organisiert. Man glaubt zunächst, dass eine vernünftige Kommunikation über steuerrechtliche Themen kaum möglich sei, doch gaben sich alle Beteiligten sehr viel Mühe einander zu verstehen. Dadurch konnten alle Teilnehmer von dem gemeinsamen Austausch fachlich und kulturell profitieren.

Alles in allem sehe ich sehr positiv auf mein Hauptstudium zurück, auch wenn man sich der Tatsache bewusst sein muss, dass der Bereich „Steuern und Finanzen" nicht der einfachste aller SPB ist. Und selbst, wenn ich im späteren Berufsleben nicht dem Steuerrecht treu bleiben werde, weiß ich nun wenigstens wie und warum man eine Steuererklärung abgibt.

Andrea Kohlleppel - 2016

 

Für viele Studierende stellt die Wahl des Schwerpunktbereichs eine schwierige Aufgabe dar. Dass dann die Wahl auf den Schwerpunkt Steuern und Finanzen fällt, ist mit Sicherheit eine noch schwierigere Entscheidung. Denn mit dem Steuerrecht ist man im bisherigen Studium gewöhnlich kaum in Berührung gekommen. Dennoch kann ich die Entscheidung, diesen Schwerpunktbereich zu wählen, nur unterstützen.

Zunächst ist die Gruppe der Studierenden eine überschauliche. Neben Studenten des Schwerpunktbereichs befinden sich auch Masterstudenten und Teilnehmer des Fachanwaltslehrgangs in den Vorlesungen. Die kleine Anzahl an Hörern bietet zum einen eine angenehme Lernatmosphäre, in der man sich für Fragen der Studierenden Zeit nimmt. Zum anderen profitiert man als Schwerpunktstudent auch von Wortbeiträgen der Masterstudiengangs- und Fachanwaltsteilnehmer und erhält einen über den Tellerrand eines rein wissenschaftlichen Studiums hinausgehenden Einblick in das Steuerrecht.

Nicht nur von der familiären Atmosphäre profitiert man im Schwerpunktbereich, sondern auch von einer vielfältigen Dozentenschaft. Neben den Vorlesungen bei Prof. Dr. Seer hat man auch die Möglichkeit zahlreiche Praktiker aus verschiedensten Bereichen (Finanzverwaltung, Richteramt, renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) in anderen Vorlesungen kennenzulernen und kann Erzählungen von spannenden Praxisfällen miterleben. Der Einblick in die Praxis wird zudem auch durch Ausflüge und Exkursionen angeboten (z. Bsp. Besuch beim Finanzgericht).

Nicht zuletzt wird man, wie ich finde, durch AGs und die Übung im Steuerrecht auf die Abschlussklausuren sehr gut vorbereitet. Denn was zählt ist am Ende die Note, die unter der Klausur steht. Auch wenn viele Studierende vielleicht skeptisch gegenüber der unbekannten Rechtsmaterie und der Arbeit mit unbekannten Gesetzen sind, so wird man in den Vorlesungen und den AGs Stück für Stück an das Steuerrecht herangeführt - wie Prof. Dr. Seer auch gerne sagt, wird Stück für Stück der Dschungel des Steuerrechts gemeistert. In der Übung kann man Altklausuren schreiben, welche korrigiert und besprochen werden. Eine bessere Klausurvorbereitung kann kaum gewährleistet werden.

Alles in allem ist der Schwerpunktbereich Steuern und Finanzen ein spannender, praxisrelevanter Themenbereich, der den Studierenden die Arbeit in einem interessanten Rechtsgebiet, mit einem vielfältigen Fächerangebot und in einer familiären Atmosphäre ermöglicht.

Emran Sediqi - 2016

 

„Viel zu komplex!", „Zu schwer!", „Zu viele Gesetze!", diese und viele weitere Vorurteile sieht sich der Schwerpunktbereich 6 „Steuern und Finanzen" ausgesetzt. Doch wie so oft haben eben diese Vorurteile sich nach meiner Erfahrung mit dem Schwerpunktbereich 6 nicht bewahrheitet.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass man sich mit der Entscheidung für den Schwerpunktbereich 6 für ein anspruchsvolles und – verglichen zu anderen Schwerpunkten – komplexes Rechtsgebiet entschieden hat. Gleichwohl ist der Schwerpunkt von Beginn des ersten Semesters an gut strukturiert und weist ein breites Spektrum an Lehrangeboten auf: Von den verfassungsrechtlichen Grundlagen im Finanzverfassungsrecht bis zum eher speziellen Gebiet der Erbschaft- und Schenkungssteuer. Auch den internationalen Teil des Steuerrechts lässt der Schwerpunkt mit der Vorlesung Internationales Steuerrecht in beiden Semestern nicht vermissen. Besonders positiv war meines Erachtens die vorlesungsbegleitende Übung mit integriertem Klausurenkurs, die einen optimal auf die VAKen vorbereitete.

Aber auch das Verhältnis der Anzahl von Studenten zu den Professoren war für mich ein besonders positives Charakteristikum des Schwerpunkts. Anders als die meisten Schwerpunkte weist der Schwerpunkt 6 nämlich eine eher niedrige Anzahl an Schwerpunktstudenten auf, wodurch die Lehre, das persönliche Verhältnis zu den Professoren und die Betreuung durch den Lehrstuhl sehr profitierten.

Schließlich war die 5-tägige Seminarfahrt nach Krakau ein Erlebnis, das ich sicherlich nicht so schnell vergessen werde!

An alle Studenten, die mit dem Gedanken spielen diesen Schwerpunkt zu wählen: Traut euch, Ihr werdet es nicht bereuen!

Hayat Ouass - 2015

 

Steuern - ein bei den meisten Studenten höchst unliebsames Thema, das auf den ersten Blick undurchdringbar erscheint. Dennoch ist es von alltäglicher Relevanz und somit ein Thema, das jeden betrifft.

So entschied ich mich, mit wenigen steuerrechtlichen Vorkenntnissen den SPB 6 zu wählen und wurde nicht enttäuscht.

Der Schwerpunkt „Steuern und Finanzen" punktet mit seiner überschaubaren Größe und einer sehr guten Betreuung. Da sich die Vorlesungen in gleicher Weise an den Weiterbildenden Masterstudiengang richten, gehören zu den Hörern auch steuerrechtlich vorgebildete Studenten. Davon sollte man sich jedoch nicht abschrecken lassen, denn auch mit wenig Vorwissen gelingt es zügig, sich in den komplexen Steuergesetzen zurechtzufinden. Zusammen mit den wöchentlichen AGs und der Übung mit integriertem Klausurenkurs wird darüber hinaus schnell deutlich, was von einem Schwerpunktstudenten erwartet wird, sodass man bestens auf die VAK vorbereitet wird. Wem das nicht reicht, der kann über den Pflichtfachstoff hinaus weitere Vorlesungen besuchen und einen Intensivkurs im selbst gewählten Umfang absolvieren.

Abgesehen von den steuerrechtlichen Erkenntnissen, die von alltäglichem Nutzen sind und ein vertieftes Verständnis des deutschen Steuerstaates vermitteln, habe ich gelernt, keine Angst vor umfassenden Gesetzestexten zu haben. Mit Strukturverständnis und dem entsprechenden juristischen Handwerkzeug können auch komplexe Sachverhalte gelöst werden. Der SPB 6 ist also auch im Hinblick auf die staatlichen Prüfungen keine – wie oft angenommen – Zeitverschwendung, sondern schult vielmehr das systematische Denken.

Insgesamt war der SPB 6 folglich eine gute Wahl und ich empfehle ihn jederzeit weiter.

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