Stimmen und Erfahrungsberichte

Stand: November 2023

Nikos Alekos, LL.M.

 

Der Masterstudiengang „Wirtschafts- und Steuerrecht“ stellt eine ausgezeichnete Möglichkeit zur Weiterbildung dar, das eigene juristische Fachwissen im Bereich des Steuerrechts und des Wirtschaftsrechts berufsbegleitend auszubauen. Insbesondere die Spezialisierung auf das gesamte Spektrum des Steuerrechts ermöglicht es, ein vertieftes Verständnis für die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten zu gewinnen. Hervorzuheben ist dabei die herausragende Auswahl an hochqualifizierten Dozenten, die ihre Expertise aus den verschiedenen Arbeitsbereichen praxisnah in den Vorlesungen einbringen und diese durch den fachkundigen Austausch mit den Studenten auf hohem wissenschaftlichem Niveau vermitteln. Damit eignet sich der Studiengang m.M.n. ideal zur Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen sowie zur nachhaltigen Erweiterung der eigenen Kompetenzen in der alltäglichen Berufstätigkeit. Zudem bieten sich während des gesamten Studiums zahlreiche Möglichkeiten, neue Bekanntschaften mit den Kommilitonen aus verschiedenen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie aus der Finanzverwaltung zu schließen, die auch über die anspruchsvolle, aber sehr bereichernde Studienzeit hinaus anhalten. Daher kann ich den Besuch des weiterbildenden Masterstudiengangs nur empfehlen!

Theresa Krämer, LL.M.

 

Bei der Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen habe ich gemerkt, dass einige der Themen bereits im Studiengang behandelt worden sind. In der Regel behandelt das Studium die Themengebiete natürlich nicht in der Tiefe, wie es für den Steuerberater erwartet wird.

Weiterhin ist es immer auch für die Außenwirkung förderlich, einen Titel zu führen, der auf Kanzleischildern, der Homepage usw. genutzt werden kann.

 

Simon Hoof, LL.M.

 

An den Masterstudiengang habe ich ausschließlich sehr positive Erinnerungen. Sowohl die Lerninhalte habe ich als extrem interessant empfunden als auch das Engagement der beteiligten Professor:innen als äußerst ausgeprägt.

Da ich bereits vor Abschluss des Studiengangs das Steuerberaterexamen absolviert hatte, ging es vor allem darum, meinen Horizont zu erweitern und daher habe ich insbesondere die "Nicht"-steuerlichen Vorlesungen für mich persönlich nutzen können, um mein Wissen zu vertiefen.

Den Masterstudiengang empfehle ich auch innerhalb unserer Organisation immer gerne weiter!

Fabian Asseth, LL.M.

 

Nach dem Abschluss des Masterstudiengangs habe ich mich auf eine ausgeschriebene Stelle als Abteilungsleiter Steuern beworben und konnte mich im Bewerbungsverfahren durchsetzen. Im Übrigen sind die Kommunalverwaltungen mit der Anerkennung von weiterbildenden Masterstudiengängen recht zurückhaltend, wenn diese nicht vollumfänglich dem Anforderungskatalog des § 9 der Verordnung über die berufliche Entwicklung durch Qualifizierung innerhalb der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes NRW entsprechen. Allerdings sehen nicht alle Kommunalverwaltungen dies so streng, steht eine Anerkennung von Studienleistungen unabhängig von der Veordnung grundsätzlich im Ermessen der jeweiligen Verwaltung.

Die Stadt Münster etwa hat den Abschluss für Tätigkeiten im höheren Dienst anerkannt. Ohne diesen Abschluss wären meine Chancen im Bewerbungsverfahren wohl eher gering gewesen. Zudem konnte ich ein Empfehlungsschreiben von Herrn Prof. Seer verwenden, um mich von anderen Bewerbern abgrenzen zu können. Für die damalige Unterstützung möchte ich mich hiermit erneut bedanken!

Rabiye Karbigac, LL.M.

 

Zum Wintersemester 2020/21 habe ich mein Studium im Weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht aufgenommen. Als berufstätige Mutter war es am Anfang keine einfache Entscheidung, zumal die Pandemie den Alltag noch stark beeinflusste.
Aufgrund meines Abschlusses als Diplom- Wirtschaftsjuristin mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Wirtschaftsrecht sowie meiner Berufserfahrung, konnte ich durch das LL.M.-Studium mein Wissen weiter vertiefen. Sowohl meine Leidenschaft für diese Materie als auch durch die inhaltlich sowie organisatorisch bestmöglichen Rahmenbedingungen des Masterstudiengangs, konnte ich es auch zeitlich sehr gut mit dem Job und den Kindern vereinbaren.

Das Kompetenzzentrum für Steuerrecht zeichnet sich durch ein ausgezeichnetes Betreuungsverhältnis aus. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Studienberatung sind sehr hilfsbereit und leisten eine hervorragende Arbeit. So bekommt man rechtzeitig Informationen über Klausuranmeldungen, Infos zur Vorlesung Arbeitsgemeinschaften etc., so dass einem wirklich nichts entgehen kann.

Sämtliche Lerninhalte werden auch auf digitalem Weg den Studierenden zur Verfügung gestellt. Hierdurch konnte ich die Zeit effizient zum Lernen nutzen und jederzeit auf aktuelle Dokumente, auf Vorlesungsaufzeichnungen der Donnerstage und Mitschriften der Tutorien zurückgreifen. Auch in der Pandemie zeigte der Lehrstuhl durch einwandfrei funktionierende Umstellung von Präsenzlehre auf Online-Vorlesungen in organisatorischer und qualitativer Hinsicht höchste Professionalität. Nach guten 2 Semestern und bestandenen Leistungen, konnte ich mich schließlich meiner Masterarbeit widmen und habe diese nun im dritten Semester fertigstellen können.

Schon in den ersten Wochen meines Studiums merkte ich schnell die enge Verzahnung der Inhalte mit der Praxis und dank der Kursgröße den intensiven Austausch. Das vereinfacht nicht nur den Lernprozess, sondern sorgt auch für eine angenehme Lernatmosphäre. Lehrende der verschiedenen Fachrichtungen, welche aus der Justiz, der Finanzverwaltung sowie aus Kanzleien und Unternehmen kommen, machen das Studium durch die unterschiedlichen Blickwinkel sehr abwechslungsreich und immer up-to-date. Die steuerlichen Grundlagen werden sehr gut und verständlich vermittelt, so dass man in kurzer Zeit ohne Probleme in die tiefere Materie des Unternehmenssteuerrecht und des Internationalen Steuerrechts einsteigen kann.

Nicht nur im Bereich Steuerrechts, sondern auch im Bereich des Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts ist man hier bestens aufgehoben. Auch hier wird viel Wert auf Fallbeispiele gelegt, wodurch das Verständnis für komplexe gesellschafts- sowie insolvenzrechtliche Zusammenhänge sehr gut untermauert wird. Die Vorlesungen sind sehr gut strukturiert, so dass ich die Vorlesungen immer mit großem Interesse verfolgt habe und auch hier das Wissen in meinen Berufsalltag schnell integrieren konnte.

Eine umfangreiche juristische Bibliothek und der Zugang zu fachlichen Datenbanken, auch von zu Hause aus, lässt das Herz eines jeden Studenten höher schlagen. So konnte ich auch die Flexibilität und den Komfort nutzen, Recherchen zur Nachbereitung remote durchzuführen.
Alles in allem bietet das Studium eine ausgewogene Mischung aus Theorie und Praxis.
Ich kann dieses Studium jedem, insbesondere auch anderen Elternteilen, die sich beruflich weiterbilden möchten, wärmstens weiterempfehlen und würde diesen Studiengang jederzeit wieder wählen. Es war für mich eine großartige Bereicherung und die beste Entscheidung für meine Weiterbildung. Ich bin dem Lehrstuhl und den Lehrenden des Studiengangs für die kurze aber wunderschöne und lehrreiche Zeit an der RUB sehr dankbar.

 

Christian Roth, LL.M.

 

Ich habe zunächst Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier und Münster studiert und währenddessen den Schwerpunktbereich Steuerrecht absolviert. Nach dem Referendariat und einer 1-jährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich schließlich beschlossen, die im Studium erworbenen steuerrechtlichen Kenntnisse zu vertiefen und zu erweitern. Auf der Suche nach einem entsprechenden Weiterbildungsangebot bin ich auf den LL.M.-Studiengang Wirtschafts- und Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum gestoßen. Ursprünglich hatte ich vor, ein LL.M.-Programm zu wählen, welches ausschließlich den Bereich des Steuerrechts abdeckt, allerdings bot sich in Bochum die Möglichkeit, aus einer Vielzahl von Fächern wählen zu können. Dabei konnte ich – wie ursprünglich geplant – den Schwerpunkt auf die klassischen steuerrechtlichen Gebiete legen, zugleich aber auch Fächer belegen, die nicht selten Schnittmengen zum Steuerrecht aufweisen. Dies schafft zum einen die Möglichkeit, für die spätere berufliche Laufbahn eine Nische zu finden und sich von der breiten Masse abzuheben, zum anderen aber auch Interesse bei zukünftigen Arbeitgebern zu wecken.

Die gelungene Mischung der Dozenten aus Hochschullehrern und Praktikern führt außerdem dazu, die juristischen und wirtschaftlichen Problemstellungen aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten zu können. Außerdem bietet der LL.M.-Studiengang, wie ich im Rahmen meiner Vorbereitung bereits feststellen konnte, eine gute Grundlage für das bei mir anstehende Steuerberaterexamen.

Für Juristen, die den Beruf des Rechtsanwalts anstreben, bietet sich neben der Qualifikation LL.M. auch noch die Möglichkeit, parallel die theoretischen Kenntnisse des Fachanwalts Steuerrecht zu erhalten, was einen bei Vorstellungsgesprächen gleich nochmals interessanter macht. So hat sich für mich über den Studiengang auch ein Kontakt zu einer überregionalen Steuerkanzlei ergeben, in der ich seit dem Abschluss des LL.M. als Rechtsanwalt, insbesondere auf den Gebieten des Steuer- und Steuerstrafrechts, tätig bin.

Als Fazit kann von meiner Seite nur festgehalten werden: Der Weiterbildungsstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht hat die für die praktische Tätigkeit unerlässlichen theoretischen Grundlagen geschaffen und war eine Bereicherung für meine persönliche und berufliche Entwicklung.

Tim Weber, LL.M.

 

Schon während des Schwerpunktbereichsstudiums an der Ruhr-Universität Bochum habe ich mich besonders für die Rechtsgebiete des Gesellschafts- und Wettbewerbsrechts interessiert. Bestärkt durch die Schwerpunktbereichsvorlesungen absolvierte ich nach den Klausuren des ersten Staatsexamens zunächst ein Praktikum in der Holding eines großen, weltweit agierenden Logistikunternehmens, um das in der Theorie erlernte Wissen in die Praxis umzusetzen. Bereits während des Praktikums und verstärkt im Rahmen meiner anschließenden Tätigkeit als Werkstudent wurde mir zunehmend bewusster, dass Entscheidungen innerhalb eines Konzerns oftmals maßgeblich durch steuerrechtliche Erwägungen beeinflusst werden und wie wichtig steuerrechtliche Kenntnisse im Bereich des Gesellschaftsrechts seien können. Aus diesem Grund fasste ich den Entschluss, mich auf dem Gebiet des Steuerrechts weiterbilden zu wollen und bin auf den hiesigen weiterbildenden Studiengang Wirtschafts- und Steuerrecht gestoßen.

Dieser Studiengang ist die ideale Ergänzung für jeden an Gesellschaftsrecht interessierten Juristen, da oftmals weder eine ganzheitliche gesellschaftsrechtliche Beratung noch die Tätigkeit als Syndikus ohne steuerrechtliche Grundkenntnisse möglich sind. Dieser gewonnene Eindruck bestätigte sich zunehmend im Rahmen weiterer Bewerbungsgespräche sowohl in namhaften Unternehmen als auch renommierten Wirtschaftskanzleien. Die Kombination zwischen Gesellschafts- beziehungsweise Wirtschafts- und Steuerrecht wurde meiner Meinung nach immer als äußerst sinnvoll erachtet und ist stets auf großes Interesse gestoßen.

Schließlich bleibt noch hervorzuheben, dass das umfassende Fächerangebot und die hiermit verbundenen vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten sowohl eine individualisierte und fokussierte als auch eine interdisziplinäre Ausrichtung der Weiterbildung ermöglichen.

Mein Fazit ist daher: Auch ohne steuerrechtliche Grundkenntnisse gelingt es den Dozenten, das komplexe Rechtsgebiet des Steuerrechts verständlich zu erschließen und ermöglicht so den Studierenden eine für die Praxis sinnvolle und vor allem anwendbare, nach Außen sichtbare Zusatzqualifikation zu erwerben.

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