F.A.Q. Zulassung und Zulassungsvoraussetzungen

Bei Rückfragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die Studienberatung!

Zulassung zum Masterstudiengang

Bis wann muss ich mich bewerben?

 

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. August eines jeden Jahres.

Was sind die Zulassungsvoraussetzungen?

 

Gemäß § 3 Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht (SPO) sind für die Zulassung zum Studium die folgenden Voraussetzungen notwendig:

1. ein rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschluss an einer deutschen Hochschule mit einem Staatsexamen, einem Diplom-, Master- oder Bachelorgrad. Im Rahmen des Studiengangs müssen wenigstens 240 CP-Punkte erworben worden sein, wobei bis zu 60 CP-Punkte unter der in § 3 Abs. 9 SPO genannten Voraussetzungen aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden können.

2. eine einschlägige Berufserfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr.

Den unter 1. genannten Studienabschlüssen stehen vergleichbare Studienabschlüsse an ausländischen Hochschulen gleich. Die Bewerber/-innen müssen in diesem Fall darlegen, dass sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschen (§ 49 Abs. 12 HG NW, § 3 Abs. 3 SPO).

Was bedeutet "einschlägige Berufserfahrung von nicht unter einem Jahr"?

 

Die Anforderungen an die Berufserfahrung werden von uns großzügig ausgelegt. Ihre Tätigkeit sollte zumindest Schnittmengen mit Thematiken des Steuer- oder Wirtschaftsrechts haben.

Die einjährige Berufserfahrung muss grundsätzlich nach Ihrem Hochschulabschluss gesammelt werden. In Einzelfällen ist hiervon ein Dispens möglich; näheres erfahren Sie von der Studienberatung.

Mein Bachelor-Abschluss weist nur 180/210 ECTS aus. Kann ich trotzdem zugelassen werden?

 

Nach unserer Studien- und Prüfungsordnung können Sie ECTS-Defizite kompensieren. Dies ist etwa über zusätzliche Berufserfahrung oder Qualifikationsleistungen möglich. 

Ab 210 ECTS kommt eine Zulassung unter Auflage in Betracht.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Studienberatung!

Ich habe meinen Hochschulabschluss im Ausland erworben. Welche Nachweise muss ich erbringen?

 

Sofern die Abschlussdokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache gehalten sind, reichen Sie bitte eine beglaubigte Übersetzung ein.

Alle Bewerber mit ausländischen Hochschulabschlüssen müssen mindestens ein C1-Sprachniveau nachweisen.

Wie viele Studienplätze werden vergeben?

 

Pro Jahrgang werden 40 Studienplätze vergeben.

powered by webEdition CMS