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Schwerpunktbereich "Steuern und Finanzen" (SPB 6)

Zielsetzung des Schwerpunktbereichs "Steuern und Finanzen" ist es, die Studierenden an ein höchst praxisrelevantes Rechtsgebiet heranzuführen und ihnen vertiefte Kenntnisse zu verschaffen. Die öffentlichen Finanzen bilden das Herzstück des modernen Staates. Steuern und andere Abgaben beeinflussen jedes wirtschaftliche Handeln. Mit ihrer Bedeutung für juristische Fragestellungen korrespondiert eine große Nachfrage an Steuerjuristen, ob in der Rechtsberatung, in Unternehmen, Verbänden, der Verwaltung oder der Richterschaft.

Außerdem wird in jedem Semester eine Arbeitsgemeinschaft im Steuerrecht angeboten, die das in den Vorlesungen vermittelte Wissen falldidaktisch anwendet, zu allen Fragen individuelle Hilfstellung geben kann und in der wöchentlich Unterlagen zur bestmöglichen Vorbereitung auf die anstehenden Klausur(en) verteilt werden.

Schlussendlich bietet Ihnen der Lehrstuhl für Steuerrecht in jedem Semester die Möglichkeit, originalgetreue Vorlesungsabschlussklausuren (VAKs) in der Übung im Steuerrecht mit integriertem Klausurenkurs als Training für die VAKs anzufertigen. Diese werden individuell korrigiert und im Rahmen der Veranstaltung intensiv besprochen. So sind Sie bestens für die anstehenden Klausuren gerüstet!

Als Erweiterung des Pflichtstoffes bietet der Lehrstuhl außerdem einen Intensivkurs im Steuerrecht an. Er ist als freiwillige Erweiterung zum universitären Pflichtfachbereich des Schwerpunktbereichs Steuern und Finanzen konzipiert und gibt den Studenten die Möglichkeit, ihre steuerrechtlichen Fähigkeiten über den Pflichtbereich hinaus zu erweitern. Die erfolgreiche Teilnahme am Intensivkurs im Steuerrecht wird Ihnen durch ein aussagekräftiges Zertifikat belegt.

Der Schwerpunktbereich sollte im Wintersemester begonnen werden.

Das Seminarangebot finden Sie hier.

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