Intensivkurs im Steuerrecht

Erweitern Sie den Pflichtfachbereich!

Das "Steuerrecht" beschränkt sich freilich nicht auf den Pflichtfachkanon: Deshalb bietet der Lehrstuhl für Steuerrecht seit dem Wintersemester 1997/98 den sog. Intensivkurs im Steuerrecht an. Er ist als freiwillige Erweiterung zum universitären Pflichtfachbereich des Schwerpunktbereichs Steuern und Finanzen konzipiert und gibt den Studenten die Möglichkeit, ihre steuerrechtlichen Fähigkeiten über den Pflichtbereich hinaus zu erweitern.

Die erfolgreiche Teilnahme am Intensivkurs im Steuerrecht wird Ihnen durch ein aussagekräftiges Zertifikat belegt. Die erlangte Zusatzqualifikation gilt unter späteren Arbeitgebern, wie bspw. der Finanzverwaltung, der Finanzgerichtsbarkeit, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften und Rechtsanwaltskanzleien als Nachweis für vertiefte und breit angelegte Kompetenzen im Steuerrecht. Sie verfügen damit über ein Alleinstellungsmerkmal, das Sie deutlich gegenüber den Mitbewerbern auf dem juristischen Arbeitsmarkt abhebt. Die besten Absolventen des Intensivkurses werden jährlich geehrt und prämiert.

Für den Erwerb des Intensivkurszertifikats ist es notwendig, dass der/die Studierende 5 Leistungsnachweise aus dem Vorlesungskanon des Steuerrechts erbringt, wobei mindestens ein Leistungsnachweis in Form einer steuerrechtlichen Seminarleistung vorliegen muss. 

Für die Prüfungsleistungen in den einzelnen Fächern gilt:

  • Im Pflichtfachkanon (Allgemeines Steuerrecht, Einkommensteuerrecht, Unternehmensteuerrecht, Umsatzsteuerrecht) sind die VAK anrechenbar. Klausuren, die nicht als examensrelevante VAK geschrieben werden, können Sie im Rahmen des Intensivkurses mitschreiben. Eine Anmeldungen über e-Campus ist in diesem Falle nicht erforderlich. Informieren Sie uns aber bitte per Mail über Ihre Teilnahme und versehen Sie Ihr Klausurdeckblatt mit dem Hinweis "Intensivkurs" und Ihrem Namen!

  • Im Steuerstrafrecht wird eine Einzelklausur für die Master-Student*innen angeboten. Diese können Sie einfach mitschreiben. Verfahren Sie dabei bitte wie oben.

  • Bei den übrigen Fächern werden von den Master-Student*innen sog. Modulabschlussklausren angefertigt, wobei jeweils mehrere Fächer in einer umfangreichen Klausur zusammen geprüft werden. Diese Klausuren können ordentliche Student*innen nicht mitschreiben. Stattdessen bieten die Dozent*innen mündliche Prüfungen zur Erlangung eines Leistungsnachweises an. Sprechen Sie Ihre Dozent*innen bei Interesse an einer solchen Prüfung am besten direkt an und vereinbaren Sie einen Prüfungstermin. Sollte dies nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Teilnahmewunsch an den Lehrstuhl.

Sollten Sie noch Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an die Studienberatung zu wenden. Die Klausurtermine werden Ihnen im Rahmen der Vorlesungen bekanntgegeben.

Denken Sie auch an die Zeit nach dem Jura-Studium; es besteht die Möglichkeit, sich die abgelegten Prüfungsleistungen in einem späteren Weiterbildungsstudium anrechnen zu lassen. So profitieren Sie nochmals von dem erlangten Wissen! Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Studienberatung des Weiterbildenden Masterstudiengangs.

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