Emeritus
† Prof. Dr. Heinrich Wilhelm Kruse
Prof. Dr. Heinrich Wilhelm Kruse wurde am 4. August 1931 in Hamburg geboren und war geprägt von norddeutscher Tradition und Lebensweise. Sein 1. Jur. Staatsexamen legte er Ende 1955 in München ab. 1957 promovierte er zum Thema: „Was kann im Steuerrecht unter ,folgerichtiger Entscheidung' verstanden werden?". 1960 folgte dann das 2. Jur. Staatsexamen wieder in seiner Heimat im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Kruse war danach zunächst in der Finanzverwaltung Hamburg als Sachgebietsleiter tätig und habilitierte 1970 mit dem Thema: „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung – Rechtsnatur und Bestimmung".
1971 wurde er auf den neu errichteten Lehrstuhl für Steuerrecht an der noch jungen Ruhr-Universität Bochum berufen. Er hielt ihr die Treue bis zu seiner Emeritierung 1996. Sein besonderes Engagement für die Universität Bochum zeigte sich in Fakultätsratssitzungen, seiner Tätigkeit als Dekan und der Führung des Zentralen Rechtswissenschaftlichen Seminars, dessen Geschäftsführender Direktor er von 1972 – 1984 war. Der ehemalige Rektor der Ruhr-Universität Manfred Bormann hat in seinem Grußwort anlässlich der Abschiedsvorlesung besonders die „offene Art" hervorgehoben, die offenbar für „atmosphärische Entspannung in den Sitzungen" gesorgt hat.
Besonders am Herzen lag Kruse die Ausbildung interessierter Studentinnen und Studenten zu Steuerjuristen. Diesen wollte er durch rechtzeitige Spezialisierung berufliche Perspektiven eröffnen, um sich auf dem von Juristen überfüllten Arbeitsmarkt behaupten zu können. Er setzte sich dabei für eine stärkere Anerkennung des Steuerrechts als Teilbereich der Rechtswissenschaft auch in der juristischen Ausbildung ein.
Dieses Anliegen wird beharrlich durch die Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.V. weiterverfolgt, die am 11.12.1975 in den Räumen der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum unter dem Gründungsvorsitzenden Kruse ihre Gründungsversammlung abhielt. Ihren Vorsitz hatte Kruse von 1981 – 1987 inne.
„Was macht den akademischen Lehrer Kruse aus?", fragt Prof. Dr. Walter Drenseck in der Laudatio der Festschrift zu Kruses 70. Geburtstag. Er forderte von seinen Studenten viel – die Vorlesungen waren anspruchsvoll und erforderten viel Einsatzbereitschaft. Wer bemüht war, der wurde gefördert – bis ins Berufsleben hinein. Das haben auch die 51 Doktoranden erfahren, die von ihm zur Promotion geführt wurden.
„Die Ausgewogenheit zwischen fordern und fördern, zwischen formen und feiern, die Verknüpfung von Theorie und Praxis sowie die Gabe, junge Menschen für eine Sache so sehr zu begeistern, dass sie sich diese zu eigen machen – darin liegt der Erfolg Kruses begründet.", so Drenseck a.a.O.
In seinen Vorträgen schlug der passionierte Historiker Kruse meist den Bogen von der Historie zur Gegenwart und zeigte Kontinuität, Parallelen aber auch Brüche auf. Deswegen lag ihm besonders die Partnerschaft zu der Jagiellonischen-Universität Krakau mit seinem dortigen Kollegen Apoloniusz Kostecki am Herzen, mit der seither ein intensiver Kontakt bei Studentenseminaren gepflegt wird.
Im Zentrum des wissenschaftlichen Werks ragen neben seiner Habilitationsschrift der zusammen mit Prof. Dr. Klaus Tipke herausgegebene Kommentar zur Abgabenordnung und zur Finanzgerichtsordnung, das Kurzlehrbuch „Steuerrecht" sowie das „Lehrbuch des Steuerrechts" hervor.
Am 2. Juni 2019 ist Prof. Dr. Heinrich Wilhelm Kruse verstorben. Einen Nachruf von Prof. Dr. Roman Seer können Sie hier nachlesen.