Grundlagen des öffentlichen Finanzwesens***

Sommersemester 2023 Prof. Dr. Roman Seer, Prof. Dr. Markus Kaltenborn

wichtiger Hinweis: Kursbeginn ist der 13.04.2023

Warum Öffentliches Finanzwesen?


Steuern und die Haushaltsplanung sind seit jeher ein immens wichtiger Teil der öffentlichen Debatte. Ihre Bedeutung hat in den letzten Jahren immer weiter zu genommen. So lassen sich Titelthemen wie die „Griechenland-Rettung", der Solidaritätszuschlag, das „Familien-Splitting" sowie die Rundfunk- und Studienbeiträge nur dann sinnvoll einordnen, wenn die Grundzüge des deutschen Abgaben- und Haushaltsrechts bekannt sind. Allgemeine rechtliche Kenntnisse in diesem Bereich sollten jedem angehenden Juristen als Auslegungs- und Verständniswerkzeug zur Verfügung stehen. Nicht zuletzt, um aktuelle politische Entwicklungen richtig und sicher bewerten zu können. Vor allem aber ist die Finanzierung des Staatshaushaltes die erste und wichtigste Voraussetzung zur Realisierung des Rechts überhaupt.
Umso erstaunlicher ist es, dass das Recht der öffentlichen Finanzen in der juristischen Pflichtausbildung in Nordrhein-Westfalen nach wie vor nicht vertreten ist. Diese Lücke soll nun durch die Vorlesung „Grundlagen des öffentlichen Finanzwesens" geschlossen werden. Damit werden die verfassungsmäßigen Grundlagen der öffentlichen Finanzen für alle Jura-Studierenden erlernbar.
Die Vorlesung richtet sich daher keinesfalls nur an Interessierte des Schwerpunktbereichs 6, sondern an alle Studierenden. Vorkenntnisse im Bereich des Steuerrechts sind nicht erforderlich!


Inhalte der Vorlesung


Die Vorlesung soll zunächst einen Überblick darüber schaffen, wie die Finanzierung des Haushaltes in Deutschland über das geltende Abgabensystem gewährleistet wird. Dabei werden zum einen die Wesensmerkmale von Steuern erläutert. Zum anderen werden aber auch die besonderen Finanzierungsmöglichkeiten der Verwaltung, insbesondere der Kommunen, über Beiträge und Gebühren behandelt. Hier spielen auch die Mitgliedsabgaben eine Rolle, die von den meisten angehenden Juristen später einmal in Form der Beiträge zur Rechtsanwaltskammer gezahlt werden.
Im Anschluss werden die Grundlagen der sog. Finanzverfassung behandelt: Welche Steuern und Abgaben dürfen erhoben werden? Wie und durch wen werden sie erhoben? Wie wird das Aufkommen verteilt, wer entscheidet in welcher Form über die Verwendung? Dieser Teil der Vorlesung wird damit das Haushaltsrecht, den Aufbau der Steuerverwaltung und das Finanzwesen der Kommunen behandeln.
Darüber hinaus sollen verschiedene im Fokus stehende Abgabenarten in den verfassungsrechtlichen Blick genommen werden, so etwa die Kernbrennstoffsteuer, die Vermögensteuer, die Erbschaftsteuer, die Grundsteuer oder auch der höchst umstrittene Solidaritätszuschlag.
Schließlich wird das internationale, insbesondere das europäische Finanzwesen behandelt. Das betrifft zum einen die Frage der Finanzierung der Europäischen Union und die Frage, inwieweit bereits von einer „Europäischen Steuerordnung" gesprochen werden kann. In diesem Zusammenhang werden auch aktuelle politische Entwicklungen wie etwa die „Griechenland-Rettung" juristisch aufbereitet. Darüber hinaus besteht im Steuerrecht ein weites Netz an internationalen Rechtsnormen verschiedenster Qualität. So werden steuerliche aber auch lediglich unternehmerische Daten zum Zwecke der Besteuerung mittlerweile auf vielfältige Weise zwischen internationalen Finanzbehörden ausgetauscht. Dies wirft verfassungsrechtliche Fragen insbesondere mit Blick auf den Datenschutz und die Unternehmerfreiheit auf. Aber auch eine interadministrative Vollstreckungshilfe ist im Bereich des Steuerrechts heute gängige Praxis.
Die Vorlesung soll damit letztlich einen breiten aber fundierten Querschnitt durch das Recht der Staatsfinanzierung geben.


Abschlussprüfung


Die Vorlesung soll allgemeine verfassungsrechtliche aber auch staatstheoretische Grundlagen vermitteln. Zur Leistungskontrolle dieser Inhalte eignet sich eine gutachterliche Fallbearbeitung nicht. Die Vorlesungsabschlussklausur wird daher aus kurzen, offenen Fragen, teilweise aus Multiple-Choice-Fragen bestehen.
Für das erfolgreiche Bestehen der Abschlussklausur wird ein qualifizierter Grundlagenschein im Sinne der §§ 12 Abs. 3 Nr. 2, 39 Abs. 3 Nr. 2 SPO (sog. „3-Sterne-Schein" als Zugangsvoraussetzung zur Schwerpunktbereichsprüfung) vergeben.

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