Reichen Sie uns Ihre Bewerbung zum Weiterbildenden Masterstudiengang ein.
Füllen Sie dazu einfach das untenstehende Formular aus!
Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle einer erfolgreichen Zulassung verpflichtet sind, Abschlussunterlagen Ihres bisherigen Bildungsweges (Ausbildung, Bachelor, Steuerberater etc) in beglaubigter Kopie einzureichen.
Bitte beachten Sie: Solange Sie das Studium nicht abgeschlossen haben, werden Sie unsererseits nicht automatisch exmatrikuliert (§ 23 Abs. 1 Nr. 4 Studien- & PrüfungsO). Daraus resultiert die Fälligkeit eines Beitragsbescheids für jedes zusätzliche Semester (§ 2 Abs. 1 S. 2 BeitragsO).