Entscheidungsanmerkung von Wiss. Mit. Marc-Philipp Antoine erschienen

Anmerkung zu BGH v. 7.11.2018 – 1 StR 143/18 in wistra 2019, 244

Wiss. Mit. Marc-Philipp Antoine hat in wistra 2019, 244 eine Anmerkung zum Urteil des BFH vom 7. November 2018 (AZ: 1 StR 143/18) veröffentlicht.

Die Entscheidung hat den Anlass geboten die Schätzung im Strafverfahren genauer zu betrachten. Im Strafverfahren muss die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei ermittelt werden (§ 261 StPO). Angesichts dessen ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar, wie ein Angeklagter aufgrund einer Schätzung verurteilt werden kann. Des Weiteren beleuchtet Herr Antoine wie Geständnisse bezüglich der Höhe der Steuerhinterziehung zu bewerten sind. Schließlich bearbeitet er noch die Schwierigkeit die genaue Höhe der Steuerhinterziehung festzustellen und welche Auswirkungen das in Grenzfällen der Kleinunternehmerschaft hat.

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