Veröffentlichung in der ifst-Schrift 534 (2020) von Jun.-Prof. Dr. Maria Marquardsen

Anfang des Jahres 2019 hat die Kommission einen Vorschlag zur Reform des Gesetzgebungsverfahrens in Steuersachen veröffentlicht. Hintergrund dessen war die Beobachtung, dass die unionale Steuergesetzgebung ausgesprochen schwerfällig ist und die Harmonisierung deshalb hinter dem aus Sicht der Kommission eigentlich Erforderlichen deutlich zurückbleibt. Als wesentlicher Grund für die gesetzgeberischen Schwierigkeiten wurde das durch das besondere Gesetzgebungsverfahren bedingte Einstimmigkeitserfordernis ausgemacht. Infolgedessen sieht der Ansatz der Kommission im Wesentlichen einen sukzessiven Übergang zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren für Vorhaben in Steuersachen vor. Durch den damit einhergehenden Wegfall des Einstimmigkeitserfordernisses würden die Aussichten, eine Initiative zum Erfolg zu führen, voraussichtlich beträchtlich steigen.

Bisher konnte sich diese Idee insbesondere aufgrund des prompten Widerstandes einiger Staaten nicht durchsetzen. Das Thema steht aber weiterhin auf der Agenda der Kommission, sodass auf absehbare Zeit mit einem noch konkreteren Vorstoß der Union gerechnet werden kann.
Das gibt Anlass, diesen Ansatz und alternative Reformüberlegungen hinsichtlich ihrer zu erwartenden Auswirkungen auf die zukünftige europäische Gesetzgebung sowie die Vereinbarkeit der jeweiligen Änderungen mit den Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts zu untersuchen. Durch die kritische Auseinandersetzung mit den Annahmen der Kommission und die differenzierte Betrachtung vielversprechender anderer Reformvarianten kann diese ifst-Schrift einen wertvollen Beitrag zur noch andauernden Diskussion um den zukünftig einzuschlagenden Weg in der europäischen Steuergesetzgebung liefern.

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