VAK Verhaltensregeln

Verhaltensregeln bei den VAKs:

1. Einlass und -kontrolle: Sie können unmittelbar nach Ihrer Ankunft Ihre Plätze nach dem unter 3. aufgeführten Verfahreneinnehmen. Eine Überprüfung der Identität wird sodann unmittelbar am Platz durchgeführt. Führen Sie zu diesem Zweck Ihren Studierendenausweis oder einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein) mit sich. Der Einlass ist ab ca. 15 Minuten vor Beginn freigegeben.

2. Das Klausurpapier wird nicht vom Studiengang zur Verfügung gestellt. Die Studierenden müssen selbst geeignetes Schreibpapier mitbringen. Planen Sie dabei bitte ausreichend Papier für Konzept und Reinschrift sowie einige Blätter zur Reserve ein. Das Papier muss bis zum offiziellen Bearbeitungsbeginn unbeschrieben sein. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung immer Matrikelnummer und Name enthalten muss. Insbesondere müssen bei mehreren Klausurteilen separate und eindeutig trennbare Schriften angefertigt werden, etwa durch Heften oder Tackern. Aus Gründen der Übersicht ist der Mantelbogen, der Ihnenausgeteilt wird, entsprechend zu beschriften und nach der Bearbeitung wieder einzureichen.

3. Sitzordnung: Die Plätze können grundsätzlich frei gewählt werden. Es ist aber darauf zu achten, dass immer zwei Plätze zum Nachbarn freigelassen werden. Achten Sie im eigenen Interesse schon beim Einlass hierauf, um nicht kurz vor Bearbeitungsbeginn umgesetzt zu werden.

4. Umgang mit den Taschen: Taschen bzw. Koffer sind geschlossen am Platz aufzubewahren. Am Platz dürfen sich nur die zurBearbeitung der Klausur notwendigen Utensilien wie Gesetz(e) und Schreibgeräte etc. befinden. Selbstverständlich dürfen auch Getränke, Snacks und sonstige Dinge zur Bekräftigung des leiblichen Wohls am Platz behalten werden. Insb. Handys, Smartwatches und sonstige Geräte der elektronischen Datenverarbeitung jedweder Art sind im ausgeschalteten (!) Zustand inden Taschen zu deponieren. Ich weise darauf hin, dass bereits das Auffinden eines o.g. Gerätes am Körper oder Platz als Täuschungsversuch i.S.d. Nummer 6 gewertet wird.

5. Toilettenregel: Falls ein Toilettengang beabsichtigt ist, muss dies der Aufsichtsperson durch Handzeichen, Räuspern o.ä.angezeigt werden. Die Aufsichtsperson gibt sodann den Toilettengang frei bzw. weist darauf hin, dass momentan ein anderer Prüfungskandidat den Hörsaal verlassen hat. Zu jeder Zeit darf höchstens ein Prüfling den Raum verlassen.

6. Täuschungsversuch und Ordnungsverstoß: Unter Bezugnahme auf § 10 SPO kann ein Täuschungsversuch dazu führen, dass die Klausur mit „ungenügend (0 Punkte)“ bewertet wird. Wer den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden. Die Prüfung kann in einem solchen Fall ebenfalls mit „ungenügend (0 Punkte)“ bewertet werden. 

7. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten!

8. Verhalten zum Ende der Bearbeitungszeit:

a. Sollten Sie bis zu 15 Minuten vor Ablauf der Bearbeitungszeit Ihre Klausurbearbeitung bei der Aufsichtsperson abgeben wollen, ist dies möglich. Danach bitten wir Sie, an Ihrem Platz zu verharren, um so nicht für unnötige Geräusche zu sorgen und damit die übrigen Klausurbearbeiter zu stören.

b. Falls Sie die Klausur abgegeben und den Raum verlassen haben, ist es keinem anderen Klausurbearbeiter, der seine Bearbeitung noch nicht beendet hat, mehr gestattet, den Raum für einen Toilettengang zu verlassen. Wir bitten dies im Sinne eines kollegialen Verhaltens gegenüber Ihren Kommilitonen zu berücksichtigen.

c. Vor der Abgabe nummerieren Sie Ihre Klausur nach Seitenzahlen (Bsp. „1/14“, „2/14“ usw.) und prüfen, ob Matrikelnummer und Name ersichtlich sind. Bei mehreren Klausurteilen nummerieren Sie den jeweiligen Teil separat. Auch Sachverhalte und Skizzen sind der Bearbeitung anzufügen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, Ihre Bearbeitung vollständig abzugeben und dafür zu sorgen, dass auch nach der Abgabe keine losen Blätter herausfallen können. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie daher geeignete Vorkehrungen treffen (z.B. Tackern, Schnellhefter, Heftstreifen etc.).

Diese Verhaltensregeln sind nicht abschließend und können gegebenenfalls vor oder während der Klausurbearbeitung ergänzt werden.

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