Neue Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht
Prof. Dr. Roman Seer; Prof. Dr. Sebastian Unger
Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode hat das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht doch noch entsprechend der Ankündigung im Koalitionsvertrag umfangreiche Änderungen erfahren. Im Mittelpunkt der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen des Jahressteurgesetzes (JStG) 2020 vom 21.12.2020 stehen die Entschärfung des Unmittelbarkeitsgebots und die Zurückführung der Vorgaben für die Mittelweitergabe auf einen einheitlichen Tatbestand sowie dessen Ergänzung durch eine Vertrauensschutzregelung. Weitere Änderungen betreffen u.a. den Katalog gemeinnütziger Zwecke, das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, das Feststellungsverfahren nach § 60a AO und die Einführung eines Zuwendungsempfängerregisters in einem neuen § 60b AO, der freilich erst am 1.1.2024 in Kraft tritt. Der Beitrag stellt die Änderungen vor, ordnet sie in den Kontext des Gemeinnützigkeitsrechts ein und nimmt eine erste Bewertung vor.