Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“

Prof. Dr. Roman Seer und Jun.-Prof. Dr. Maria Marquardsen waren Teil der von dem Bundesministerium der Finanzen im Juli 2023 eingesetzten unabhängigen Expertenkommission zur Vereinfachung der Einkommensteuer: „Bürgernahe Einkommensteuer“. Am 12. Juli 2024 überreichte diese Kommission sowie die zeitgleich eingesetzte Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ ihre Berichte an den Bundesfinanzminister Christian Lindner. Die Berichte finden Sie hier.

Ziel der Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ war es Vorschläge zu entwickeln, wie das Einkommenssteuerrecht weniger komplex und zukunftsfähig gestaltet werden kann. Dazu sollte die Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ schwerpunktmäßig „Selbständige, Arbeitnehmer und Rentner“ in den Blick nehmen und insbesondere die Möglichkeiten der Digitalisierung untersuchen. Dementsprechend bildeten sich auch die Arbeitsgruppen, wobei Prof. Dr. Roman Seer zusammen mit Prof. Dr. Nadine Riedel, die Arbeitsgruppe „Arbeitnehmer und Vereinfachung“ leitete und bei der Arbeitsgruppe „Selbständige“ beteiligt war, während Jun.-Prof. Dr. Maria Marquardsen in den Arbeitsgruppen „Arbeitnehmer und Vereinfachung“ und „Rentner und Pensionäre“ mitwirkte.

Neben vielen weiteren herausgearbeiteten Vorschlägen wie der Einführung einer Rentenabzugsteuer auf alle Renteneinkünfte und der Zusammenführung der Einkunftsarten für Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstigen Selbständigen, wobei hierzu als erster Schritt u.a. die Forderung nach der Ausweitung der Anwendbarkeit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG gesehen werden muss, ist insbesondere der Vorschlag zur Einführung einer „Arbeitstagepauschale“ zur Vereinfachung des Werbungskostenabzugs bei Arbeitnehmern herauszustellen. So sollen die Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG), Home-Office (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG) und für das häusliche Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 4 Nr. 6b S. 2, 3) in einer sog. Arbeitstagepauschale zusammengefasst werden. Dadurch würden Komplexitätskosten vermieden, die etwa durch die faktische Dokumentationspflicht der Arbeitnehmer bzgl. ihrer Arbeitstage im Home-Office oder an der Arbeitsstätte, durch die engen Tatbestandsvoraussetzungen eines Arbeitszimmers im steuerlichen Sinne und durch den hohen Prüfaufwand für die Finanzverwaltung bei gleichzeitigem Eingriff in die Privatsphäre des Steuerpflichtigen entstehen (siehe Bericht, S.51 ff.).

Dabei wird deutlich, dass die Expertenkommission bei der Identifizierung von Vereinfachungspotenzialen sowohl die Praktikabilität der vorgeschlagenen Reformen im Auge behielt als auch darauf achtete, eine zusätzliche Belastung für die Steuerpflichtigen zu vermeiden. Es bleibt abzuwarten, wie das BMF und der Gesetzgeber mit diesen Vorschlägen umgehen werden.

Fotos: „Bundesministerium der Finanzen/ photothek

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