Intensivkurs
Erweiterung des Pflichtfachbereichs - Intensivkurs im Steuerrecht
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Merkblatt zum Antrag auf Erstellung des Intensivkurszertifikat
Antrag auf Erstellung des Intensivkurszertifikates (Word)
Antrag auf Erstellung des Intensivkurszertifikates (pdf)
Das Steuerrecht beschränkt sich freilich nicht auf den Pflichtfachkanon: Deshalb bietet der Lehrstuhl für Steuerrecht seit dem Wintersemester 1997/98 den sog. Intensivkurs im Steuerrecht an. Er ist als freiwillige Erweiterung zum universitären Pflichtfachbereich des Schwerpunktbereichs Steuern und Finanzen konzipiert und gibt den Studenten die Möglichkeit, ihre steuerrechtlichen Fähigkeiten über den Pflichtbereich hinaus zu erweitern.
Die erfolgreiche Teilnahme am Intensivkurs im Steuerrecht wird Ihnen durch ein aussagekräftiges Zertifikat belegt. Die erlangte Zusatzqualifikation gilt unter späteren Arbeitgebern, wie bspw. der Finanzverwaltung, der Finanzgerichtsbarkeit, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften und Rechtsanwaltskanzleien als Nachweis für vertiefte und breit angelegte Kompetenzen im Steuerrecht. Sie verfügen damit über ein Alleinstellungsmerkmal, das Sie deutlich gegenüber den Mitbewerbern auf dem juristischen Arbeitsmarkt abhebt.
Der Intensivkurs umfasst - neben der Teilnahme am Pflichtfachbereich - die folgenden Veranstaltungen:
Bilanzsteuerrecht,
Internationales Steuerrecht I,
Internationales Steuerrecht II,
Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht,
Europäisches Steuerrecht,
Rechsschutz in Steuersachen,
und Steuerstrafrecht.
Für den Erwerb des Intensivkurszertifikats ist es notwendig, dass der/die Studierende 5 Leistungsnachweise aus dem Vorlesungskanon des Steuerrechts erbringt, wobei mindestens ein Leistungsnachweis in Form einer steuerrechtlichen Seminarleistung vorliegen muss. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Sollten Sie noch Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an die Studienberatung zu wenden. Die Klausurtermine entnehmen Sie bitte dieser Homepage oder können Sie im Sekretariat des Lehrstuhls in Erfahrung bringen.
Denken Sie auch an die Zeit nach dem Jura-Studium; es besteht die Möglichkeit, sich die abgelegten Prüfungsleistungen in einem späteren Weiterbildungsstudium anrechnen zu lassen. So profitieren Sie nochmals von dem erlangten Wissen! Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Studienberatung des Weiterbildenden Masterstudiengangs.