Europäisches Vertragsrecht, Riesenhuber
Europäisches Vertragsrecht (Wintersemester 2014/2015)
Die Vorlesung Europäisches Vertragsrecht bietet die Möglichkeit, zentrale Themen des Allgemeinen Teils und des Schuldrechts zu wiederholen und zu vertiefen. Weite Teile des regulierenden Vertragsrechts, vor allem des Verbrauchervertragsrechts, basieren auf europarechtlichen Grundlagen. Ist das nationale Vertragsrecht, in Deutschland vor allem das BGB, auch für den Rechtsanwender das Primäre, so kommt es doch im Zweifel auf die zugrundeliegenden unionsrechtlichen Regeln an. Das erleben Praktiker wie Studenten in ganz alltäglichen Fällen. Immer wieder erweist sich, dass auch vertragsrechtliche Gerichtsverfahren in der Sache durch den EuGH in Luxemburg entschieden werden, der die europarechtlichen Vorgaben konkretisiert.
Die Vorlesung bietet einen Überblick über den Gesamtbestand und das Regelungssystem des Europäischen Vertragsrechts. Sie führt in die Grundlagen der EU Rechtsetzung ein, die in den Unions-Grundfreiheiten und Grundrechten sowie im Internationale Vertragsrecht (Kollisionsrecht) und den Kompetenzgrundlagen liegen. Anschließend werden Sachfragen des Vertragsrechts erörtert: Diskriminierungsverbote, vorvertraglichen Pflichten, Vertragsschluss und Widerrufsrechte, Vertragsinhalte, Inhaltskontrolle (AGB-Kontrolle) und Regeln für einzelne Vertragstypen. Dabei wird der Bestand des geltenden EU Vertragsrechts mit vergleichendem Blick auf das von der Kommission 2011 vorgeschlagene Gemeinsame Europäische Kaufrecht erörtert.
Ein fester Zeitplan bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, sich auf die einzelnen Vorlesungsstunden vorzubereiten. Die in der Vorlesung verwendete Folien werden auf der Webseite des Lehrstuhls vorab in Entwurfsform zum Abruf zur Verfügung gestellt.