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Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.V.
- Eine Vereinigung von Steuerjuristen zur Pflege des Steuerrechts in Forschung, Ausbildung und Praxis
Die Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.V. wurde 1976 gegründet und in ihren ersten Jahren von Prof. Dr. Klaus Tipke, später von Prof. Dr. Heinrich Wilhelm Kruse u.a. geführt. Sie verfolgt ausschließlich und selbstlos wissenschaftliche Zwecke. In ihrer Satzung sind folgende Ziele festgeschrieben:
die steuerrechtliche Forschung und Lehre sowie
die Umsetzung steuerrechtswissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis zu fördern,
auf eine angemessene Berücksichtigung des Steuerrechts im Hochschulunterricht und in staatlichen und akademischen Prüfungen hinzuwirken,
Ausbildungsrichtlinien und Berufsbilder für die juristischen Tätigkeiten im Bereich des Steuerwesens zu entwickeln,
in wichtigen Fällen zu Fragen des Steuerrechts, insbesondere zu Gesetzgebungsvorhaben, öffentlich oder durch Eingaben Stellung zu nehmen,
das Gespräch zwischen den in der Gesetzgebung, in der Verwaltung, in der Gerichtsbarkeit, im freien Beruf und in der Forschung und Lehre tätigen Steuerjuristen zu fördern,
die Zusammenarbeit mit allen im Steuerwesen tätigen Personen und Institutionen zu pflegen.
Prof. Dr. Roman Seer war von 2006 - 2014 Vorstandsvorsitzender bzw. stellvertretender Vorstandsvorsitzender. Heute ist er Mitglied im wissenschaftlichen Beirat.
Im Jahr 2016 hat Prof. Dr. Seer auf zwei Regionalveranstaltungen der DStJG zum Steuerverfahrens-Modernisierungsgesetz referiert: Am 19.01.2016 im Rathaus Bremen (unter dem Titel „Steuermanagement 4.0“) und am 24.11.2016 am Finanzgericht Düsseldorf. Die Jahrestagung fand vom 18.-20. September 2016 an der Universität Hannover zur Arbeitnehmerbesteuerung statt. Zum Gelingen trug insbesondere der frühere Bochumer Lehrstuhlangehörige Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen mit einem grundlegenden Vortrag bei.
Im Jahr 2015 ist nun der 38. Band zum Thema „Steuerstrafrecht an der Schnittstelle zum Steuerrecht“ erschienen. Darin enthalten ist der von Prof. Dr. Seer verfasste grundlegende Ausatz „Verständigungen im Steuer- und Steuerstrafverfahren“.
Auf der Jahrestagung am 18.9.2017 in Wien ist Prof. Dr. Drüen neuer Vorsitzender als Nachfolger von BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff gewählt worden. Prof. Dr. Drüen war langjähriger Mitarbeiter des Lehrstuhl für Steuerrecht der Ruhr-Universität Bochum und ist hier promoviert und habilitiert worden.