Richter am BFH Dr. Matthias Loose zum Honorarprofessor ernannt - Termin und Titel der Antrittsvorlesung


Richter am BFH Dr. Matthias Loose zum Honorarprofessor ernannt


src=upload/personen/loose3.jpgRichter am BFH Dr. Matthias Loose wurde am 26. Februar 2013 vom Rektor der Ruhr-Universität Bochum zum Honorarprofessor ernannt. Er erhielt den Titel in Anerkennung seiner langjährigen Lehrtätigkeit auf den Gebieten des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts und des Rechtsschutzes in Steuersachen sowie wegen seiner großen Verdienste im Schrifttum.



Dr. Matthias Loose engagiert sich in der Lehre neben seinem Vorlesungsangebot regelmäßig bei den Studentenseminaren des Schwerpunktbereichs 6 – Steuern und Finanzen. Darüber hinaus richtet er im Rahmen seiner Vorlesung „Rechtsschutz in Steuersachen“ eine simulierte Gerichtsverhandlung im Gerichtslabor der Juristischen Fakultät aus und gibt den Studierenden so die Möglichkeit, das bereits Erlernte praxisbezogen umzusetzen.

Neben unzähligen Aufsätzen und Urteilsanmerkungen auf den Gebieten der Abgaben- und Finanzgerichtsordnung und des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts ist besonders seine Beteiligung am Kommentar „Tipke/Kruse, AO/FGO“ hervorzuheben, in dem er seit 2001 eigenverantwortlicher Mitautor ist. Außerdem war Dr. Matthias Loose von 1996-2009 Mitautor im Großkommentar „Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer“. Im Einzelnen entnehmen Sie bitte seine Publikationen dem Veröffentlichungsverzeichnis.


Herr Dr. Loose wurde am 18. November 1965 in Dortmund geboren. Er ist verheiratet und wohnt mit seiner Frau und den beiden gemeinsamen Kindern in Bochum.


Im Anschluss an das Abitur am Lessing-Gymnasium in Bochum und dem fünfzehnmonatigen Grundwehrdienst bei einer Nachschubeinheit der Bundeswehr studierte Matthias Loose zunächst Rechts- und Geschichtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Das Studium der Geschichtswissenschaften beendete er nach bestandener Zwischenprüfung. Von 1988 bis 1991 war er als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Steuerrecht bei Prof. Dr. Heinrich Wilhelm Kruse tätig. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen (1991 beim OLG Hamm) promovierte er im Januar 1993 an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität mit dem Dissertationsthema: „Rückstellungen für Umweltverbindlichkeiten“ und der Gesamtnote „magna cum laude“. Von 1991 bis zum Eintritt in das Referendariat im September 1992 war er wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Steuerrecht.


Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen trat Herr Dr. Loose im September 1995 als Richter in die ordentliche Justiz ein. Dort war er zunächst beim Landgericht Arnsberg, später beim Amtsgericht Arnsberg tätig und überwiegend mit Zivilverfahren betraut. Von 1997 bis 1998 wurde er zum Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zur Erstellung von Klausuren und Aktenvorträgen für das Zweite Juristische Staatsexamen abgeordnet. Seit dem 1. Januar 1999 war er beim Finanzgericht Düsseldorf tätig, seit dem 1. November 1999 als Richter am Finanzgericht. Im März 2011 wurde er vom Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestages zum Richter am Bundesfinanzhof gewählt und am 5. September 2011 als solcher ernannt.


Seit dem Sommersemester 2005 ist er als Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum tätig.


Die Antrittsvorlesung wird am 5. Juli in der Zeit von 12-14 Uhr c.t. im Veranstaltungszentrum (Saal 2a) der Ruhr-Universität Bochum stattfinden. Die Vorlesung trägt den Titel Schenkungen durch Kapitalgesellschaften.


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