Modul I - Privates Wirtschaftsrecht I


Modul 1 - Privates Wirtschaftsrecht I



Prüfungsformen


Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung gem. § 5 Absatz 3 SPO; 240minütige Klausur.



Lehrveranstaltungen


a%29 Unternehmensrecht


b%29 Kapitalmarktrecht


c%29 Insolvenzrecht



Vermittelte funktionsbezogene Kompetenzen


Die Studierenden sind nach Abschluss des Moduls mit den Normen sowie der relevanten höchstrichterlichen Rechtsprechung des Unternehmensrechts umfassend vertraut. Sie verfügen über detaillierte Fachkenntnisse, die sie komplexe kapitalgesellschaftsrechtliche Problemstellungen zur Gründung einer Kapitalgesellschaft, zu den Rechten und Pflichten der Gesellschafter, zur Geschäftsführung und Vertretung, zu Haftungsfragen, zum Gesellschafterwechsel oder zur Beendigung der Gesellschaft erkennen und analysieren lassen. Darüber hinaus erwerben die Studierenden ergänzende wirtschaftsrelevante Kenntnisse im Bereich der Kapitalgesellschaften, welche auch die neuesten rechtlichen Entwicklungen auf europäischer Ebene berücksichtigen. Insgesamt sind die Studierenden damit umfassend in der Lage, in der Unternehmenspraxis typischerweise auftretende Rechtsfragen im Bereich des Gesellschaftsrechts zu bewerten, juristisch fundiert mittels des Gutachtenstils zu beurteilen und daraus im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Handlungsempfehlungen für die Unternehmenspraxis abzuleiten. Die Studierenden beherrschen die verschiedenen Arten verbundener Unternehmen, ihre rechtliche Struktur und ihre spezifischen Besonderheiten. Sie können Lösungsstrategien für Problemstellungen entwickeln und abschließende Bewertungen abgeben. Im Rahmen des Kapitalmarktrechts und des Insolvenzrechts sind die Studierenden nach Abschluss des Moduls in der Lage, die innerhalb dieser Rechtsgebiete in der Unternehmenspraxis typischerweise auftretenden Rechtsfragen sicher zu bewerten und juristisch fundiert zu beurteilen. Dazu zählt insbesondere, dass die Studierenden insolvenzrechtliche Auswirkungen auf bestehende Rechtsbeziehungen oder unzureichende kapitalmarktrechtliche Informationen im Rahmen ihrer Tätigkeit erkennen und bewerten können.


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