Modul II - Privates Wirtschaftsrecht II


Modul 2 - Privates Wirtschaft II


Prüfungsformen


Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung gem. § 5 Absatz 4 SPO; mündliche Prüfung in Form von Gruppengesprächen (max. 4 Teilnehmer, 15 Min. / Studierender).


Lehrveranstaltungen


a) Deutsches und Europäisches Kartellrecht


b) Konzern- und Umwandlungsrecht


Vermittelte funktionsbezogene Kompetenzen


Die Studierenden sind nach Abschluss des Moduls mit den Normen sowie der relevanten höchstrichterlichen Rechtsprechung des Deutschen und Europäischen Kartellrechts sowie des Konzern- und Umwandlungsrechts umfassend vertraut. Sie verfügen über detaillierte Fachkenntnisse in den Bereichen des Kartellverbots, der Missbrauchsaufsicht und der Fusionskontrolle auf deutscher und europäischer Ebene, so dass sie etwaige Problemstellungen erkennen und bearbeiten können. Ergänzt werden diese Fähigkeiten um Kenntnisse hinsichtlich des „private and public enforcement“. Insgesamt sind die Studierenden damit umfassend in der Lage, in der Unternehmenspraxis typischerweise auftretende Rechtsfragen im Bereich des Kartellrechts zu lösen und entsprechende Handlungsempfehlungen im Rahmen ihrer praktischen Tätigkeit zu geben. Die Studierenden sind mit den rechtlichen Grundlagen des Konzern- & Umwandlungsrechts vertraut, so dass sie aktuelle und sich entwickelnde konzernrechtliche Fragestellungen bearbeiten können. Außerdem können sie nach Abschluss des Moduls die einschlägigen Wirtschaftsnachrichten einordnen und kritisch reflektieren.


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