Modul VI - Steuerrecht III
Modul 6 - Steuerrecht III
Prüfungsformen
Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung gem. § 5 Absatz 3 SPO; 240minütige Abschlussklausur.
Lehrveranstaltungen
a) Internationales Steuerrecht I
b) Internationales Steuerrecht II
Vermittelte funktionsbezogene Kompetenzen
Die Studierenden verfügen nach Abschluss des Moduls über umfassendes, grundlegendes Wissen des internationalen und europäischen Steuerrechts. Sie sind damit in der Lage, Anknüpfungspunkte nach nationalem Steuerrecht zu erkennen und zu würdigen. Gleichzeitig können sie eine mögliche Doppelbesteuerung erkennen und sowohl nach nationalem Recht als auch nach den Doppelbesteuerungsabkommen einordnen und diesbezügliche Konflikte praxisorientiert und zugleich auf wissenschaftlichem Niveau lösen. Sie sind sich des Anwendungs- und Wirkungsbereichs von Missbrauchsvermeidungsvorschriften bewusst und können grenzüberschreitende Sachverhalte auf ihre Einkunftsarten hin kategorisieren. Dabei sind sie außerdem in der Lage, dem fach- und gesellschaftspolitischen Diskurs über und gegen Strategien zur internationalen Steuervermeidung zu folgen. Sie verfügen weiter über die Fähigkeit, sich auch komplexere Sachverhalte zu erarbeiten und diese rechtlich umfassend zu würdigen. Bei alledem können sie stets mögliche Einschränkungen der europäischen Grundfreiheiten erkennen, sowie ebendiese Sachverhalte sodann (europa-)rechtlich bewerten. Hierzu verfügen sie über dezidierte Kenntnisse der aktuellen EuGH-Rechtsprechung zu den typischen Auslandssachverhalten, die sie stets bei ihren Arbeitsergebnissen berücksichtigen können.