Modul VII - Steuerrecht IV
Modul 7 - Steuerrecht IV
Prüfungsformen
Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung gem. § 5 Absatz 4 SPO; mündliche Prüfung in Form von Gruppengesprächen (max. 4 Teilnehmer, 15 Min. / Studierender).
Lehrveranstaltungen
a) Verbrauch- und Verkehrsteuerrecht, insb. Umsatzsteuerrecht
b) Erbschaft- und Schenkungsteuer
Vermittelte funktionsbezogene Kompetenzen
Die Studierenden sind nach Abschluss des Moduls in der Lage, Sachverhalte mit umsatzsteuerrechtlichen Bezügen inhaltlich umfassend rechtlich zu würdigen. Sie sind sich der Konzeption der Umsatzsteuer als indirekte Verbrauchsteuer bewusst und können so systemgerechte Lösungen zu bekannten wie unbekannten Problemen erarbeiten und auf praktische Fälle anwenden. Ebenso verfügen sie über gute Kenntnisse der Eigenarten des Umsatzsteuerverfahrens. Die Studierenden sind ferner fähig, einen grunderwerbsteuerlich-relevanten Vorgang zu erkennen und typische Sachverhalte umfassend zu bearbeiten. Außerdem verfügen die Studierenden über solide Grundkenntnisse des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts, die an besonders praxisrelevanten Stellen bereits als vertieft bezeichnet werden können. Sie sind in der Lage, zivilrechtliche Gestaltungen auf ihre steuerliche Relevanz hin zu überprüfen und eigenständig steueroptimierte Lösungen zu entwickeln.