Informationen zum Intensivkurszertifikat


Informationen zum Intensivkurszertifikat


Über den Pflichfachbereich hinaus besteht die Möglichkeit für SPB-6 Studenten, einen Intensivkurs im Steuerrecht zu absolvieren, der durch ein entsprechendes Zertifikat bescheinigt wird. Die Prüfungen des Intensivkurses fügen sich wie folgt in die universitären Prüfungen ein.


In den universitären Pflichtfächern können grundsätzlich auch Prüfungsleistungen für den Intensivkurs erbracht werden, sofern diese nicht als VAK bewertet werden. Das heißt: Vorlesungungsabschlussklausuren, die nicht als 1. oder 2. VAK gewertet werden, können freiweillig mitgeschrieben und im Intensivkurszertifikat ausgewiesen werden. Diese überobligatorische Zusatzleistung kann in den nachstehenden Fächern (in Form einer Klausur) erbracht werden:




  • Allgemeines Steuerrecht (WiSe)


  • Einkommensteuerrecht (WiSe)


  • Unternehmensteuerrecht (Do, 16. Juli 2015, 14-16 Uhr, HGC 20)


  • Umsatzsteuerrecht (Fr, 17. Juli 2015, 10-12 Uhr, HGC 20)


  • Finanzverfassungsrecht (Di, 14. Juli 2015, 8-12 Uhr, BF EG/03)


Neben den vorstehend genannten Klausuren, die Sie entweder als Vorlesungsabschlussklausur oder als überobligatorische Prüfungsleistung im Rahmen des Intensivkurses anfertigen können, bietet der Lehrstuhl für Steuerrecht darüber hinaus die folgenden Klausuren an.




  • Bilanzsteuerrecht (Fr, 7. August 2015, 9.00-10.30 Uhr, HGC 20; zeitgleich mit Modul Steuerrecht II des Weiterbildenden Masterstudiengangs)


  • Internationales Steuerrecht II (Do, 23. Juli 2015, 9.00-10.30 Uhr, HGC 20; zeitgleich mit Modul Internationales Steuerrecht)


  • Steuerstrafrecht (Do, 6. August 2015, 9-11 Uhr, HGC 20)


In den folgenden Fächern wird eine mündliche Prüfung angeboten:




  • Rechtsschutz in Steuersachen (WiSe)


  • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Mo, 27. Juli 2015, 8.30 Uhr, GC 5/37 bei RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose)


  • Europäisches Steuerrecht (Sose 2015 %5BTermin ausstehend%5D bei Prof. Dr. Roman Seer)


Die Anmeldung für die jeweiligen Prüfungsleistungen des Intensivkurs erfolgt formlos über das Sekretariat bei Frau Sulk (Raum GC 8/137) oder unter Lehrstuhl%40kompetenzzentrum-steuerrecht.de. Für das Sommersemester 2015 endet die Anmeldefrist am 3.7.2015.


Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zu Prüfungsleistungen im Intensivkurs nicht davon entbindet, sich für die Absolvierung der Vorlesungsabschlussklausuren beim Prüfungsamt der Juristischen Fakultät über das eCampus-System anzumelden.


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