147. Lieferung und Neukommentierung des Steuerstrafrechts im Tipke/Kruse
Erscheinen der 147. Ergänzungslieferung sowie Neukommentierung steuerstrafrechtlicher Normen im Tipke/Kruse
In der im Februar erscheinenden 147. Ergänzungslieferung vom AO/FGO-Kommentar Tipke/Kruse finden sich weitere Neukommentierungen im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Insbesondere neu implementierte Normen (§§ 72a, 87b–87e, 88b, 93c, 93d, 122a, 173a AO) werden kritisch gewürdigt.
Zudem umfasst der Kommentar seit dem neuen Jahr auch das Steuerstrafrecht. War dies in der Vergangenheit eine Materie für Spezialisten, so kommt heute zunehmend auch der „normale“ Berater z.B. durch die Verschärfung der Selbstanzeigeregelung mit diesem Rechtsgebiet in Kontakt. Auch die steuerstrafrechtlichen Kommentierungen sind inhaltlich auf die Bedürfnisse eines Steuerpraktikers ausgerichtet. Im Zuge dessen wurde der Tipke/Kruse um einen Band erweitert und umfasst mittlerweile vier Bände.
Der Tipke/Kruse ist ein wissenschaftlich fundierter Praxiskommentar. Er verarbeitet nicht nur die Judikatur (BFH, FG, EuGH, BVerfG und sonstige höchstrichterliche Rechtsprechung). Vielmehr reflektiert er auch die wissenschaftliche steuerrechtliche Literatur. In eigenständiger Gedankenführung entwickelt das Standardwerk seit mehr als fünf Jahrzehnten das Steuerverfahrens- und Prozessrecht meinungsbildend fort. Dabei hat es sich dem Individualrechtsschutz verschrieben und bezieht Position gegen staatliche Willkür.
Begründet von Prof. Dr. Klaus Tipke, Prof. Dr. Heinrich Wilhelm Kruse. Fortgeführt von Prof. Dr. Roman Seer, RiBFH Dr. Peter Brandis, RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose, Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, Prof. Dr. Marcel Krumm.
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