Curriculum Vitae
Prof. Dr. Roman Seer
Roman Seer ist seit 1996 Inhaber des Bochumer Lehrstuhls für Steuerrecht und Direktor des Bochumer Instituts für Steuerrecht und Steuervollzug. Von 2006 – 2014 war er Vorstandsmitglied der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. (DStJG), davon 5 Jahre als deren Vorsitzender und 3 Jahre als deren stellvertretender Vorsitzender. Er ist Mitverfasser des „Kölner Entwurfs zur Reform des Einkommensteuerrechts“ und hat in der Zeit von 2004-2010 in der Lenkungsgruppe der Steuerreformkommission der Stiftung Marktwirtschaft e.V. am Entwurf eines „Steuergesetzbuchs“ mitgearbeitet. Von 2012-2014 leitete er die Kommission zur Harmonisierung des Steuer- und Insolvenzrechts. Von 2008 bis 2016 arbeitete er als deutscher Vertreter im Academic Committee (AC) der European Association of Tax Law Professors (EATLP) mit. Er ist seit 2023 Chairman des Academic Committee (AC) und seit 2022 Mitglied des Executive Board (EB) der EATLP. Seit 2012 steht er dem Wissenschaftlichen Arbeitskreis „Steuerrecht“ des Deutschen Wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater (DWS-Institut) vor. von 2012-2023 bekleidete er den Vorsitz der Berliner Steuergespräche e.V. und derzeit noch Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Gesellschaft. Außerdem gehört er seit Jahren dem Vorstand des Gesprächskreises Rhein-Ruhr-Internationales Steuerrecht e.V. an. Prof. Dr. Roman Seer ist Begründer des Bochumer Steuerseminars, das seit 1997 monatlich stattfindet.
Roman Seer ist Verfasser zahlreicher Monographien und von mittlerweile mehr als 300 Veröffentlichungen zu Themen des nationalen, europäischen und internationalen Steuerrechts. Besonders hervorzuheben sind seine Mitautorschaft im Standardkommentar "Tipke/Kruse, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung" (seit 1996, derzeitiger eigener Anteil am Gesamtwerk ca. 2.500 Seiten), im Standardlehrbuch "Tipke/Lang, Steuerrecht" (seit 1994, seit der 19. Aufl. zugleich als Mitherausgeber, derzeit eigener Anteil am Gesamtwerk ca. 400 Seiten) und im Kommentar "Kirchhof/Seer, Einkommensteuergesetz (seit der 21. Aufl. nunmehr als Alleinherausgeber und Kommentator einiger Kernvorschriften). Er kommentiert zudem seit 1999 die Steuerverwaltungshoheit im Bonner Kommentar zum Grundgesetz sowie die Art. 26, 27 OECD-MA über die internationalen Informationsaustausch und die Beitreibungshilfe in Steuersachen (in Gosch/Kroppen/Grotherr/Kraft, DBA-Kommentar). Er ist (Mit-)Herausgeber zweier Dissertations-Schriftenreihen, der Zeitschriften „Steuer und Wirtschaft – StuW“ und „Internationalen Wirtschaftsbriefe – IWB“.