Bilanz- und Bilanzsteuerrecht

Wintersemester 2024/2025 - Prof. Dr. Roman Seer

Die genauen Vorlesungstermine entnehmen Sie bitte dem Moodle-Kurs.

Freitag, 12-14 Uhr, GD 04/153
Die Vorlesung beginnt am 11.10.2024 (10:00-13:30 Uhr).Zur Vorbereitung steht den Studierenden über moodle ab dem 12.10.2023 die Screencasts zur Finanzbuchhaltung zur Verfügung.

Zu Beginn der Lehrveranstaltung Bilanz- und Bilanzsteuerrecht werden den Studierenden die handelsbilanzrechtlichen Grundlagen dargestellt, die sich insbesondere in die nachstehenden Abschnitte unterteilen lassen: Grundüberlegungen zur Bilanz, Bestandteile der externen handelsrechtlichen Rechnungslegung (§§ 242, 264, 266, 275, 289 HGB), Buchführung, Erscheinungsformen der Rechnungslegung, Konzernrechnungslegung (§§ 294, 310 HGB), Verhältnis des Handelsbilanzrechts zu den IFRS, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten nach HGB (§§ 238, 242 HGB), Funktionen der handelsrechtlichen Rechnungslegung, Kapitalerhaltungsfunktion, Verbindlichkeit des Jahresabschlusses. Ferner werden die Grundlagen steuerlicher Quantifizierung (Einkünfteermittlungssystem des Einkommensteuerrechts, Maßgeblichkeitsgrundsatz) behandelt bevor auf die Grundsätze der Erfolgsermittlung durch Vermögensvergleich (Erfolgsneutralität/-wirksamkeit) eingegangen wird. Darauf folgt die Behandlung von Auswirkungen der Geschäftsvorfälle auf das Eigenkapital.

Später behandelt die Lehrveranstaltung ausführlich die Funktionsweise von Entnahmen und Einlagen. Hiernach werden die Bilanzierungsgrundsätze (Realisations-, Anschaffungskosten, Niederstwert- und Imparitätsprinzip) erörtert und in ihren jeweiligen Auswirkungen in der Handels- und Steuerbilanz illustriert. Gegenstand der Lehrveranstaltung ist ferner das Prinzip der wirtschaftlichen Verursachung und das Stichtagsprinzip. Im weiteren Verlauf wird umfassend das „Wirtschaftsgut" erläutert und diesbezügliche Zurechnungsfragen sowie Fragen der Erfolgsneutralität von Anschaffungs-/Herstellungsvorgängen beleuchtet. Bei Fragen um die Aktivierung von Wirtschaftsgütern wird u.a. auch bereits auf die Besonderheiten des sog. Sonderbetriebsvermögens eingegangen. Später wird die Passivierung von Wirtschaftsgütern und damit verbundene Fragen der Rückstellungen und Zurechnung thematisiert. Nachdem den Studierenden vermittelt wurde, ob Wirtschaftsgüter anzusetzen sind, folgt die Darstellung der einschlägigen Bewertungsmaßstäbe (Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Nennwert / Erfüllungsbetrag; Teilwert, Zeitwert, gemeiner Wert; Buchwertverknüpfung). In diesem Zuge wird auch auf mögliche steuerliche Wahlrechte eingegangen. Schließlich gibt die Lehrveranstaltung einen Überblick über Rechnungsabgrenzungsposten.

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