Steuerstrafrecht

Sommersemester 2023 - Stefan Rolletschke / Dr. Volker Weinreich

Samstag, 10 - 14 Uhr, GB 03/49

Die Lehrveranstaltung Steuerstrafrecht gibt in ihrem ersten Teil zunächst einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen des Steuerstrafrechts. Zu diesem Zwecke werden (insb. für alle Nicht-Juristen) die Grundlagen des materiellen Strafrechts (verschiedenen Begehungsformen von Straftaten, Abgrenzung Versuch/Vollendung sowie die Art und Weise der Prüfung einer Strafbarkeit) erörtert. Sodann folgt die Darstellung der finanzbehördlichen Strafverfolgungsorgane, bevor im Detail auf die Tatbestände der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und der leichtfertigen Steuerhinterziehung (§ 378 AO) eingegangen wird. Im Folgenden werden die Strafverfolgungsverjährung im Steuerstrafrecht (§ 376 AO) und – mit besonderem Gewicht – die strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) erörtert. In ihrem zweiten Teil werden die bereits erlernten Inhalte vertieft. Schließlich folgt die Vermittlung der strafprozessualen Grundkenntnisse, die im Steuerstrafverfahren von der Verfahrenseinleitung bis zum Plädoyer in der Hauptverhandlung von Belang sind.

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