Unternehmensteuerrecht (mit VAK)

Sommersemester 2023 - Prof. Dr. Roman Seer

 Donnerstag, 12 - 16 Uhr, GD 04/153

Bitte beachten Sie: Die Veranstaltung findet im Wechsel mit der Vorlesung Europäisches Steuerrecht statt. Eine genaue terminliche Aufstellung erfolgt vor Beginn der Veranstaltungen.

Die Lehrveranstaltung Unternehmensteuerrecht baut zum Teil auf die zu diesem Zeitpunkt bereits in den Lehrveranstaltungen des Wintersemesters vermittelten Kompetenzen auf. Neben den natürlichen Personen wird den Studierenden nunmehr auch die juristische Person als Steuersubjekt intensiv dargestellt (§ 1 I EStG, § 1 KStG). In diesem Zusammenhang findet die Personengesellschaft und damit einhergehend die Eigenart des „Mitunternehmers" besondere Beachtung. Es wird sodann ein Überblick über die verschiedenen juristischen Personen sowie die Gesamthandsgemeinschaften gegeben, worauf eine ausführliche Darstellung der Unterschiede zwischen Transparenz- und Trennungsprinzip folgt. Die Erörterung der gewerblichen Mitunternehmerschaft nimmt breiten Raum ein. Intensiv behandelt werden die Merkmale des Mitunternehmerbegriffes sowie die Qualifikation und die Zurechnung der Einkünfte von Mitunternehmern sowie die nur teilweise gewerblich tätige Personengesellschaft (§ 15 III S. 1 Nr. 1 EStG) und die gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 III S. 1 Nr. 2 EStG). Besonderes Augenmerk wird ferner auf die zweistufige Einkünfteermittlung gelegt, in deren Zusammenhang den Studierenden auch die Institute des Sonderbetriebsvermögens I und II dargelegt werden. Später folgt eine intensive Thematisierung der Übertragung von Wirtschaftsgütern (§ 6 V EStG) sowie der Unternehmensnachfolge bei Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften (insb. Veräußerung, § 16 EStG). In diesem Zusammenhang werden auch die möglichen Steuerfreibeträge/-tarifermäßigungen (§ 16 IV, § 34 III EStG) dargestellt. Später geht die Lehrveranstaltung auf die Betriebsaufgabe und die Realteilung eines Unternehmens (§ 16 III 2-4 EStG) ein. Ihren Abschluss findet der erste Teil der Lehrveranstaltung in der Behandlung der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte (§ 180 I Nr. 2a AO).

Den Beginn des zweiten Teils der Lehrveranstaltung bildet eine kurze Wiederholung der Darstellung der Unternehmensbesteuerung zwischen der Einkommensteuer auf der einen und der Körperschaftsteuer auf der anderen Seite. Sodann wird der Körperschaftsteuertatbestand systematisch und instruktiv aufbereitet (Steuersubjekt, Steuerobjekt, Bemessungsgrundlage, Steuertarif). Im Weiteren wird die wirtschaftliche Doppelbelastung der Unternehmensgewinne wegen des Dualismus der Unternehmensbesteuerung erörtert und die gesetzlichen Lösungsmöglichkeiten (Teileinkünfteverfahren/Abgeltungsteuer einerseits, Freistellungsverfahren andererseits) dargestellt und anhand von Belastungsvergleichen illustriert. Sodann folgt die Behandlung der Besteuerung der Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, die primär am Beispiel der klassischen GmbH vorgenommen wird. Die Lehrveranstaltung zeigt, inwiefern sich unterschiedliche Beteiligungsquoten auf die steuerrechtliche Würdigung auf der Ebene des Anteilseigners auswirken. Dabei beschäftigt sie sich vor dem Hintergrund einer wissenschaftlichen Ausrichtung des Studiengangs auch kritisch mit der typologischen Einordnung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH. Des Weiteren wird im Rahmen der Lehrveranstaltung Unternehmensteuerrecht die Abgrenzung zwischen offener und verdeckter Gewinnausschüttung (§ 8 III S. 1 und 2 KStG) und die unterschiedlichen Rechtsfolgen auf der Ebene der Körperschaft und derjenigen der Anteilseigner intensiv behandelt; dies geschieht auch unter Berücksichtigung von Dreipersonenverhältnissen. Spiegelbildlich hierzu und in gleicher Intensität wird die verdeckte Einlage thematisiert.

Ebenfalls besondere Bedeutung kommt dem Rechtsinstitut der sog. Betriebsaufspaltung zu, deren richterrechtlich geprägten Voraussetzungen und Rechtsfolgen umfassend dargestellt werden. Nach einer vertiefenden steuerrechtlichen Betrachtung der GmbH & Co. KG und der sog. GmbH & Still folgt die Behandlung der körperschaftsteuerlichen Organschaft (§§ 14-19 KStG). Die sog. Zinsschranke (§ 4h EStG) wird umfassend und mit ihren Bezügen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) besprochen. Den Abschluss des Körperschaftsteuerrechts bildet die Vorschrift des § 8c KStG um die Verlustabzugsbeschränkung bei sog. schädlichen Beteiligungserwerben sowie die sog. Sanierungsklausel (§ 8c Ia KStG).

Der letzte Teil der Lehrveranstaltung befasst sich mit der Gewerbesteuer, die zunächst einführend in das Steuersystem eingeordnet wird und sich sodann dem inländischen Gewerbebetrieb als Steuerobjekt zuwendet (§ 2 I GewStG). Besondere Bedeutung wird der Ermittlung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage zugewendet, die sich insbesondere an einer vertieften Erörterung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) niederschlägt. Ebenso behandelt werden das gestufte Festsetzungsverfahren der Gewerbesteuer und die damit zusammenhängenden Rechtsschutzfragen. Schließlich wird die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG behandelt.

powered by webEdition CMS