Allgemeines Steuerrecht (mit VAK)

Wintersemester 2023/2024 - Prof. Dr. Roman Seer

Donnerstag, 12-16 Uhr, GD 04/153
Die Vorlesung beginnt am 12.10.2023, von 13:15-16:00 Uhr. Ab dem 19.10.2023 dann planmäßig ab 12 Uhr.

Die Lehrveranstaltung „Allgemeines Steuerrecht" gibt zunächst einen Überblick über die Gebiete und Gesetze der Steuerrechtsordnung, zeigt die finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen der Besteuerung auf und verdeutlicht ihre verfassungsrechtlich gebotenen Grenzen sowie ihre europarechtlichen Determinanten. Neben den Freiheitsrechten des Grundgesetzes und dem Rechtsstaatsprinzip wird hierbei besonderes Augenmerk auf den Gleichheitssatz des Art. 3 I GG und die für das Steuerwesen relevanten Ableitungen (insb.: Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, subjektives und objektives Nettoprinzip) gelegt. Ferner ist Gegenstand der Lehrveranstaltung das allgemeine Steuerschuldrecht. Es umfasst unter anderem den Inhalt und die Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Ebenso thematisiert wird deren Fälligkeit (§ 220 AO) und die vielfältigen Möglichkeiten des Erlöschens (Zahlung, Aufrechnung, Erlass: §§ 224 ff.; Eintritt der Verjährung: 169 ff.; 228 ff. AO). Ebenso zum Steuerschuldrecht zählt das Regime der steuerlichen Haftung (§§ 69 ff. AO) sowie der Übergang von Steueransprüchen (§§ 45, 46 AO). Darüber hinaus befasst sich die Lehrveranstaltung mit dem Steuerverfahrensrecht. Nachdem die steuerlichen Mitwirkungspflichten (§§ 90 ff. AO) erörtert wurden, folgt eine Darstellung der Organisation und der Zuständigkeit der Finanzbehörden. Ebenfalls Inhalt der Lehrveranstaltung ist die Vermittlung von Kenntnissen um die Funktion, die Art und die Bestandskraft von Steuerverwaltungsakten (insbesondere Steuerbescheid). Einen Schwerpunkt bilden hierbei die Korrekturvorschriften der Abgabenordnung (§§ 129 ff., 172 ff. AO). Daneben werden die Stationen des Besteuerungsverfahrens (Ermittlungsverfahren, Festsetzungs- und Feststellungsverfahren, Erhebungsverfahren und Vollstreckungsverfahren) behandelt. Weiter wird das Planungsinstrument der verbindlichen Auskunft (§ 89 II-VII AO) erörtert. Schließlich geht die Lehrveranstaltung auf den Gesetzesvollzug und die Rechtsanwendung im Steuerrecht (Auslegung von Steuergesetzen, Ermessens- und Konkretisierungsspielräume der Finanzbehörden) ein.

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