Einkommensteuerrecht (mit VAK)

Wintersemester 2023/2024 - Jun.-Prof. Dr. Maria Marquardsen

Donnerstag, 10-12 Uhr, GD 04/153
Die Vorlesung beginnt am 19.10.2023.

Die Einkommensteuer wird zu Recht als die wichtigste Steuerart bezeichnet. Ihr Verständnis bildet zugleich die unabdingbare Basis für die direkten Unternehmensteuern. Die Lehrveranstaltung Einkommensteuerrecht arbeitet zunächst die Struktur und Prinzipien des geltenden Einkommensteuergesetzes heraus, wobei besonderes Augenmerk auf das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gelegt wird. Nach einer Einführung in den Tatbestand über die subjektive Steuerpflicht (§ 1 EStG) bekommen die Studierenden einen Überblick über die unterschiedlichen Einkunftsarten (sog. Einkünftekatalog, § 2 I EStG). Es folgt die Darstellung des Einkommensteuertarifs (§ 32a EStG) u.a. in Verbindung mit der Veranlagung von Ehegatten (§ 26 ff. EStG) und eine kurze Erörterung der verschiedenen Einkommensbegriffe. Nach einer systematischen Aufbereitung der verschiedenen Merkmale steuerbarer Einkünfte (objektiver und subjektiver Tatbestand) folgt eine vertiefte Darstellung des Einkünftedualismus (Abgrenzung Gewinn-/Überschusseinkünfte, vgl. § 2 II Nr. 1 und Nr. 2 EStG, detaillierte Behandlung der einzelnen Einkunftsarten) u.a. anhand der Funktionsweise steuerrechtlicher Typusbegriffe erörtert. In diesem Zusammenhang werden auch die verschiedenen Subsidiaritätsklauseln des Einkommensteuerrechts und die damit verbundenen Steuerfolgen behandelt. Gegenstand der Lehrveranstaltung sind ferner die sog. Veräußerungseinkünfte (§§ 17, 20 II Nr. 1, Nr. 2, 23 I Nr. 1, Nr. 2 EStG). Auch hier wird auf das systematische Verhältnis derselben zueinander eingegangen; ebenfalls behandelt wird an dieser Stelle die sog. Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer, §§ 32d, 43 ff. EStG). Schließlich beschäftigt sich die Lehrveranstaltung in ihrem ersten Teil mit der Besteuerung der Alterseinkünfte.

In ihrem zweiten Teil thematisiert die Lehrveranstaltung hauptsächlich das System der Einkünfteermittlung. Einführend werden die verschiedenen Ermittlungsarten für Gewinn- und Überschusseinkünfte (Betriebsvermögensvergleich, §§ 5 I, 4 I EStG; Überschussrechnung, § 4 III EStG; Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen, § 13a EStG; Veräußerungsgewinnrechnung, § 17 II EStG; Überschussrechnung, §§ 8, 9 , 11 EStG) dargestellt und dem jeweils in Frage kommenden Personenkreis zugeordnet. Es folgt eine vertiefende Erörterung der Behandlung von Erwerbsaufwendungen, beginnend mit der Behandlung der Dogmatik des sog. Veranlassungsprinzips bis hin zur Einordnung sog. gemischt-veranlasster Erwerbsaufwendungen (Abgrenzung private/berufliche Sphäre). Darüber hinaus werden die verschiedenen Nichtabzugstatbestände des EStG im Lichte der verfassungsrechtlichen Vorgaben erläutert. Ferner beschäftigt sich die Lehrveranstaltung mit der Problematik des sog. Drittaufwands und dem System des Verlustabzugs/-verrechnung und den diesbezüglichen Einschränkungen. Schließlich behandelt sie noch den Abzug privater Aufwendungen (Sonderausgaben, §§ 10-10c EStG; Außergewöhnliche Belastungen, §§ 33-33c EStG) und den sog. Familienleistungsausgleich (Kinderfreibetrag, § 32 VI EStG; Kindergeld, §§ 62 ff. EStG)

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