Europäisches Steuerrecht

Sommersemester 2022 - Jun.-Prof. Dr. Maria Marquardsen

Findet statt am 22.4. (statt Int. StR II) / 29.4. (statt UStR) / 20.5. (statt UStR)/ 17.6. (statt UStR) / 23.6. (statt UntStR), GD 04/153

Bitte beachten Sie: Die Vorlesung findet im Wechsel mit der Vorlesung Unternehmensteuerrecht statt. Eine genaue terminliche Aufstellung erfolgt vor Beginn der Veranstaltungen.

Zu Beginn der Lehrveranstaltung Europäisches Steuerrecht bekommen die Studierenden zunächst einen Überblick über die Kompetenzen der EU im Hinblick auf direkte und indirekte Steuern. Sodann folgen in der gebotenen Kürze abstrakte Ausführungen zu den Grundfreiheiten des AEUV und dem allgemeinen Diskriminierungsverbot bevor intensiv die Formen möglicher Beschränkungen von Grundfreiheiten sowie der Duktus der vom EUGH vorgenommenen Rechtfertigungsprüfung erörtert wird.

Der zweite Teil der Lehrveranstaltung behandelt sodann die grundlegende Rechtsprechung des EuGH auf dem Gebiet der Einkommensteuer. In diesem Zusammenhang werden die Urteile des EuGH unter den Titeln „Schumacker, Gschwind, Danner, Turpeinen, Schempp, Gerritse und Schröder" ausführlich und intensiv vor dem Hintergrund der in Frage kommenden Grundfreiheiten (Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 ff. AEUV; Dienstleistungsfreiheit, Art. 56-62 AEUV; Kapitalverkehrsfreiheit, Art. 63-65 AEUV) besprochen und so auf verschiedene grenzüberschreitende Sachverhalte in einkommensteuerlicher Hinsicht eingegangen. Später thematisiert die Lehrveranstaltung die europäischen Grundfreiheiten in Verbindung mit dem deutschen Gemeinnützigkeitsrecht. Am Beispiel der Urteile „Centro di Musicologoia Walter Stauffer" und „Persche" werden die Auswirkungen der Grundfreiheiten auf nationale Steuererleichterungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten aus Gründen der Gemeinnützigkeit behandelt.

Im dritten Teil der Lehrveranstaltung stehen die Grundfreiheiten und das Erbschaftsteuerrecht im Mittelpunkt. Dort wird den Studierenden das Spannungsverhältnis zwischen deutschen Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts, die grenzüberschreitende Sachverhalte erfassen, und den Schutzrichtungen der Grundfreiheiten dargelegt. Dies geschieht exemplarisch anhand der Urteile „Block" und „Mattner".

Den vierten, letzten und ebenso umfangreichsten Teil der Lehrveranstaltung nimmt die Erörterung der Unternehmensbesteuerung in Europa ein. Diese befasst sich zunächst ausführlich mit der Besteuerung von Gesellschaften und Gesellschaftern. In diesem Zusammenhang werden die Auswirkungen der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 ff. AEUV) anhand der Urteile „Lasteyrie du Saillant", „N", „Verkooijen" und „Manninen" dargestellt und den Studierenden somit diejenigen Sachverhalte dargestellt, in denen es zu Ausschüttungen von Gesellschaften an ihre Gesellschafter „über die Grenze" kommen. Später befasst sich die Lehrveranstaltung ferner mit den Entscheidungen „Meilicke I und II" sowie „Bosal", „Lankhorst-Hohorst" und „National Grid Indus". Ebenso geht es im vierten Teil um die grenzüberschreitende Zuordnung von Gewinn und Verluste, wobei es hauptsächlich um das Problem der Gruppenbesteuerung und die sog. „Controlled Foreign Companie" geht. An dieser Stelle werden die Entscheidungen „Marks & Spencer", „Lidl Belgium", „Cadbury Schweppes" und „Columbus Container Services" dezidiert erörtert.

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