Internationales Steuerrecht I (Außensteuerrecht)

Wintersemester 2024/2025 - Prof. Dr. Lars Rehfeld

Die Vorlesung findet im Wechsel mit der Veranstaltung "Bilanz- und Bilanzsteuerrecht" bei Prof. Dr. Seer statt.  

Die genauen Termine entnehmen Sie bitte dem Moodle-Kurs.

 

Freitag, 10 - 12 Uhr, GD 04/153.
Die Vorlesung beginnt am 11.10.2024.

Gerade für große und mittelständische Unternehmen erfährt das internationale Steuerrecht im Zeitalter der Globalisierung eine immer größere Bedeutung. Daher werden in den Lehrveranstaltungen Internationales Steuerrecht I und II Fragen des nationalen Steuerrechts mit Auslandsbezug sowie das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen behandelt.

Die Lehrveranstaltung Internationales Steuerrecht I beinhaltet zunächst grundsätzliche Ausführungen zum internationalen Steuerrecht sowie darauf aufbauend die nationalen deutschen Regelungen und Anknüpfungsmerkmale zu diesem Thema. In der ersten Lehreinheit der Vorlesung werden zunächst Grundbegriffe des internationalen Steuerrechts, wie das internationale Steuerrecht selbst, das Welteinkommensprinzip oder das Territorialitätsprinzip, definiert. Gleichzeitig werden grundlegende nationale Regelungen zu Anknüpfungsmerkmalen der Besteuerung in Deutschland vorgestellt. Zu Anfang werden die Vorschriften zur unbeschränkten, erweitert unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht (§ 1 EStG, §§ 1 und 2 KStG, §§ 2 bis 6 AStG) besprochen. Im darauffolgenden Teil der Lehrveranstaltung werden die verschiedenen Arten der Doppelbesteuerung (rechtlich, wirtschaftlich, virtuell) sowie deren mögliche Entstehung thematisiert. Hier erfolgt auch ein erster Überblick über die Vermeidungsvorschriften des OECD Musterabkommens. Nachgehend werden die einzelnen Steuersubjekte besprochen, um mögliche Problematiken von Qualifikationskonflikten erkennen zu können. Hierbei ist vor allem der Typenvergleich für ausländische Personen- und Kapitalgesellschaften ein zentrales Thema. Im Anschluss daran beschäftigt sich die Lehrveranstaltung sowohl mit dem Feld der nationalen objektiven Anknüpfungsmerkmale der Abgabenordnung (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung, Sitz, Betriebsstätte und ständiger Vertreter, §§ 8 bis 13 AO) als auch mit der Frage, was aus steuerlicher Sicht überhaupt unter In- und Ausland zu verstehen ist.

Nach ebendieser Einleitung behandelt die Lehrveranstaltung die tatsächlich erzielten in- und vor allem ausländischen Einkünfte, deren Ermittlung und deren Behandlung insbesondere im Verlustfall. In diesem Teil werden auch die Anrechnungsvorschriften für ausländische Steuern (§ 34c EStG), der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) sowie die steuerliche Behandlung verschiedener ausländischer Beteiligungs- und Finanzierungsformen besprochen.

Den dritten Teil der Vorlesung nimmt dann das Außensteuergesetz ein. Nach dessen systematischer Einordnung als Maßnahmengesetz zur Missbrauchsvermeidung werden die einzelnen Vorschriften besprochen. Schwerpunkt bilden hierbei die Verrechnungspreise und deren Ermittlung sowie die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 14 AStG.

Der letzte Teil der Lehrveranstaltung beinhaltet die einzelnen Einkünfte, die der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, deren Anknüpfungsmerkmale sowie die dazugehörigen verfahrensrechtlichen Vorschriften (Steuereinbehalt, Abgeltungswirkung, Veranlagung), §§ 49 ff. EStG.

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