Modul 3

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Das Modul 3 - Öffentliches Wirtschaftsrecht ist in zwei Teilmodule (3.1 und 3.2) aufgeteilt.

Das Teilmodul 3.1 umfasst die Vorlesung im Wirtschaftsverwaltungsrecht. Diese wird im Wintersemester gehalten.

Das Teilmodul 3.2 umfasst die Vorlesungen Europäisches Wirtschaftsrecht und Privatisierungs- und Vergaberecht. Beide Veranstaltungen werden im Sommersemester gehalten.

Abschlussprüfung Modul 3.1: Zweistündige schriftliche Klausur zum Ende des Wintersemesters

Abschlussprüfung Modul 3.2: Dreistündige schriftliche Klausur zum Ende des Sommersemesters

Wirtschaftsverwaltungsrecht | Prof. Dr. Stefan Magen

Website Prof. Dr. Magen

Gegenstand der Lehrveranstaltung Wirtschaftsverwaltungsrecht sind das Gewerberecht sowie ausgewählte weitere Bereiche des Wirtschaftsverwaltungsrechts.

Nach einer Einführung in die Zielsetzungen staatlicher Wirtschaftsaufsicht werden die Vorgaben des Grundgesetzes und die Einbindung des Wirtschaftsverwaltungsrechts in den europäischen Binnenmarkt behandelt. Ausführlich besprochen wird das für das Wirtschaftsverwaltungsrecht grundlegende Gewerberecht sowie das Handwerks? und das Gaststättenrecht als relevante Bereiche des Gewerbenebenrechts. Zudem werden die Grundzüge des Regulierungsrechts, des Subventionsrechts und des Rechts der öffentlichen Unternehmen vorgestellt. Die Veranstaltung vermittelt so die Grundlagen und einen Überblick über das Wirtschaftsverwaltungsrecht.

Europäisches Wirtschaftsrecht | Prof. Dr. Wolfram Cremer

Website Prof. Dr. Cremer

Die Lehrveranstaltung Europäisches Wirtschaftsrecht befasst sich mit dem Recht der Europäischen Union und behandelt insbesondere den Binnenmarkt, die Grundfreiheiten sowie das formelle und materielle Beihilfenrecht.

Der erste Teil der Veranstaltung widmet sich den Grundfreiheiten und (sonstigen) Diskriminierungsverboten des AEUV. Vermittelt wird zunächst die Funktion der Grundfreiheiten im Unionsrecht, insbes. im Verhältnis zum Gemeinsamen Markt resp. Binnenmarkt. Anschließend folgt eine vertiefte Darstellung der Grundfreiheiten (insb. der Warenverkehrsfreiheit) und der allgemeinen europäischen Diskriminierungsverbote. Der zweite Teil widmet sich der Wettbewerbsordnung des AEUV und stellt dabei das europäische Beihilfenrecht mit seinen materiellen wie verfahrensrechtlichen Dimensionen in den Fokus.

Privatisierungs- und Vergaberecht | Prof. Dr. Jörg Ennuschat

Website Prof. Dr. Ennuschat

Die Veranstaltung zum Privatisierungs- und Vergaberecht vertieft die Lehrveranstaltung Wirtschaftsverwaltungsrecht in dem besonders praxisrelevanten Bereich der staatlichen Beschaffung, die ca. 20% des BIP ausmacht. Sie behandelt das Vergaberecht sowie die Privatisierung staatlicher Aufgabenerfüllung, die in der modernen Verwaltungspraxis ein häufiger Auslöser von staatlichen Beschaffungsmaßnahmen sind. Als Grundlage werden zunächst das Phänomen der Privatisierung im Verwaltungsrecht verortet und die verschiedenen Formen der formellen, materiellen und funktionalen Privatisierung behandelt. Dabei werden auch Fragen der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand vertieft. Ausführlich wird dann das Recht der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen im Wege der Vergabe öffentlicher Aufträge besprochen. Die Lehrveranstaltung behandelt den Anwendungsbereich des Vergaberechts, die Verfahrensarten, den Verfahrensablauf sowie den Rechtsschutz im Vergabeverfahren umfassend und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung sowie der europarechtlichen Grundlagen.

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