Modul 6

Steuerrecht III

Das Modul 6 - Steuerrecht III umfasst die Vorlesungen Internationales Steuerrecht I & II sowie Europäisches Steuerrecht. Die Vorlesung im Internationalen Steuerrecht I findet im Wintersemester statt. Die Vorlesungen im Internationalen Steuerrecht II und im Europäischen Steuerrecht finden im Sommersemester statt.

Abschlussprüfung: Vierstündige schriftliche Klausur zum Ende des Sommersemesters

Internationales Steuerrecht I (Außensteuerrecht) | Prof. Dr. Lars Rehfeld

Gerade für große und mittelständische Unternehmen erfährt das internationale Steuerrecht im Zeitalter der Globalisierung eine immer größere Bedeutung. Daher werden in den Lehrveranstaltungen Internationales Steuerrecht I und II Fragen des nationalen Steuerrechts mit Auslandsbezug sowie das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen behandelt.

Die Lehrveranstaltung Internationales Steuerrecht I beinhaltet zunächst grundsätzliche Ausführungen zum internationalen Steuerrecht sowie darauf aufbauend die nationalen deutschen Regelungen und Anknüpfungsmerkmale zu diesem Thema. In der ersten Lehreinheit der Vorlesung werden zunächst Grundbegriffe des internationalen Steuerrechts, wie das internationale Steuerrecht selbst, das Welteinkommensprinzip oder das Territorialitätsprinzip, definiert. Gleichzeitig werden grundlegende nationale Regelungen zu Anknüpfungsmerkmalen der Besteuerung in Deutschland vorgestellt. Zu Anfang werden die Vorschriften zur unbeschränkten, erweitert unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht (§ 1 EStG, §§ 1 und 2 KStG, §§ 2 bis 6 AStG) besprochen. Im darauffolgenden Teil der Lehrveranstaltung werden die verschiedenen Arten der Doppelbesteuerung (rechtlich, wirtschaftlich, virtuell) sowie deren mögliche Entstehung thematisiert. Hier erfolgt auch ein erster Überblick über die Vermeidungsvorschriften des OECD Musterabkommens. Nachgehend werden die einzelnen Steuersubjekte besprochen, um mögliche Problematiken von Qualifikationskonflikten erkennen zu können. Hierbei ist vor allem der Typenvergleich für ausländische Personen- und Kapitalgesellschaften ein zentrales Thema. Im Anschluss daran beschäftigt sich die Lehrveranstaltung sowohl mit dem Feld der nationalen objektiven Anknüpfungsmerkmale der Abgabenordnung (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung, Sitz, Betriebsstätte und ständiger Vertreter, §§ 8 bis 13 AO) als auch mit der Frage, was aus steuerlicher Sicht überhaupt unter In- und Ausland zu verstehen ist.

Nach ebendieser Einleitung behandelt die Lehrveranstaltung die tatsächlich erzielten in- und vor allem ausländischen Einkünfte, deren Ermittlung und deren Behandlung insbesondere im Verlustfall. In diesem Teil werden auch die Anrechnungsvorschriften für ausländische Steuern (§ 34c EStG), der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) sowie die steuerliche Behandlung verschiedener ausländischer Beteiligungs- und Finanzierungsformen besprochen.

Den dritten Teil der Vorlesung nimmt dann das Außensteuergesetz ein. Nach dessen systematischer Einordnung als Maßnahmengesetz zur Missbrauchsvermeidung werden die einzelnen Vorschriften besprochen. Schwerpunkt bilden hierbei die Verrechnungspreise und deren Ermittlung sowie die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 14 AStG.

Der letzte Teil der Lehrveranstaltung beinhaltet die einzelnen Einkünfte, die der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, deren Anknüpfungsmerkmale sowie die dazugehörigen verfahrensrechtlichen Vorschriften (Steuereinbehalt, Abgeltungswirkung, Veranlagung), §§ 49 ff. EStG.

Internationales Steuerrecht II (Recht der Doppelbesteuerung) | Prof. Dr. Lars Rehfeld

Die Lehrveranstaltung Internationales Steuerrecht II baut zunächst auf den in der Lehrveranstaltung Internationales Steuerrecht I vermittelten Kompetenzen, insbesondere den allgemeinen Grundbegriffen des internationalen Steuerrechts, dem Entstehen der Doppelbesteuerung, den Anknüpfungspunkten für eine Besteuerung nach nationalem Recht sowie den nationalen Vermeidungsvorschriften auf. Kerninhalt ist sodann das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen.

Zu Beginn wird historisch dargestellt, wie die Idee von Doppelbesteuerungsabkommen entstanden ist. Danach erfolgt ein Überblick darüber, wie ein Doppelbesteuerungsabkommen auf diplomatischem und rechtlichem Weg tatsächlich zustande kommt, insbesondere wie dieses nationales Recht wird und rechtlich zu qualifizieren ist (völkerrechtlicher Vertrag, inländische Bindungswirkung, nationales Umsetzungsgesetz, Wirkung des § 2 AO). In diesem Zusammenhang wird auch die nationale Möglichkeit eines „Treaty Override" behandelt, hier im Besonderen dessen Entstehung, Funktion und verfassungsrechtliche Zulässigkeit.

Im Anschluss daran behandelt die Lehrveranstaltung die Vorschriften der Doppelbesteuerungsabkommen selbst. Zu Beginn bekommen die Studierenden einen Überblick über das OECD Musterabkommen sowie dessen Kommentar. Darauf folgend wird zunächst der persönliche und sachliche Geltungsbereich der Abkommen herausgearbeitet, insbesondere die Definitionen des Art. 3 OECD-MA und die Merkmale des Art. 4 OECD-MA, sowie den Mechanismus, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen lediglich Besteuerungsrechte zuweist und nicht begründet. Daran anschließend behandelt die Vorlesung die Vermeidungsmethoden, mithin also die Freistellung nach Art. 23A OECD-MA sowie die Anrechnung nach Art. 23B OECD-MA sowie eventuell möglich Rückfallklauseln („Subject-to-Tax").

Im weiteren Verlauf der Lehrveranstaltung werden sodann die einzelnen Einkünfte, die im OECD Musterabkommen enthalten sind, behandelt. Einen Schwerpunkt bilden hier die Unternehmensgewinne nach Art. 7 OECD-MA. Diese Lehreinheit beinhaltet damit auch eine umfassende Prüfung des Betriebsstättenbegriffs nach Art. 5 OECD-MA sowie Gewinnermittlungsmethoden für Betriebsstätten, Art. 9 OECD-MA. Ein Kernproblem, das hier besprochen wird, stellen die Fremdvergleichsmethoden dar. Weitere Einkünfte, die schwerpunktmäßig behandelt werden, sind Dividenden, Lizenzen und Zinseinkünfte sowie deren Vorschriften zum möglichen Steuereinbehalt / Quellensteuerabzug, sowohl diejenigen des Doppelbesteuerungsabkommens selbst als auch diejenigen nach nationalem Recht, wobei stets auch der Einfluss des Europarechts Berücksichtigung findet, so z.B. die Mutter-Tochter-Richtlinie, die Zins- und die Lizenzrichtlinie, die Grundfreiheiten des AEUV sowie die wesentliche Rechtsprechung des EuGH.

Nach diesen beiden Kernthemen die einzelnen Einkünfte betreffend werden die übrigen Einkünftevorschriften, folglich die Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, die aus Veräußerungen, aus unselbständiger Arbeit, für Künstler und Sportler sowie die anderen Einkünfte, behandelt.

Den Abschluss der Lehrveranstaltung bildet die Besprechung der Diskriminierungsvorschrift des Art. 24 OECD-MA, das Verständigungsverfahren nach Art. 25 OECD-MA sowie der Informationsaustausch nach Art. 26 OECD-MA.

Europäisches Steuerrecht | Jun. Prof.'in Dr. Maria Marquardsen

Zu Beginn der Lehrveranstaltung Europäisches Steuerrecht bekommen die Studierenden zunächst einen Überblick über die Kompetenzen der EU im Hinblick auf direkte und indirekte Steuern. Sodann folgen in der gebotenen Kürze abstrakte Ausführungen zu den Grundfreiheiten des AEUV und dem allgemeinen Diskriminierungsverbot bevor intensiv die Formen möglicher Beschränkungen von Grundfreiheiten sowie der Duktus der vom EUGH vorgenommenen Rechtfertigungsprüfung erörtert wird.

Der zweite Teil der Lehrveranstaltung behandelt sodann die grundlegende Rechtsprechung des EuGH auf dem Gebiet der Einkommensteuer. In diesem Zusammenhang werden die Urteile des EuGH unter den Titeln „Schumacker, Gschwind, Danner, Turpeinen, Schempp, Gerritse und Schröder" ausführlich und intensiv vor dem Hintergrund der in Frage kommenden Grundfreiheiten (Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 ff. AEUV; Dienstleistungsfreiheit, Art. 56-62 AEUV; Kapitalverkehrsfreiheit, Art. 63-65 AEUV) besprochen und so auf verschiedene grenzüberschreitende Sachverhalte in einkommensteuerlicher Hinsicht eingegangen. Später thematisiert die Lehrveranstaltung die europäischen Grundfreiheiten in Verbindung mit dem deutschen Gemeinnützigkeitsrecht. Am Beispiel der Urteile „Centro di Musicologoia Walter Stauffer" und „Persche" werden die Auswirkungen der Grundfreiheiten auf nationale Steuererleichterungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten aus Gründen der Gemeinnützigkeit behandelt.

Im dritten Teil der Lehrveranstaltung stehen die Grundfreiheiten und das Erbschaftsteuerrecht im Mittelpunkt. Dort wird den Studierenden das Spannungsverhältnis zwischen deutschen Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts, die grenzüberschreitende Sachverhalte erfassen, und den Schutzrichtungen der Grundfreiheiten dargelegt. Dies geschieht exemplarisch anhand der Urteile „Block" und „Mattner".

Den vierten, letzten und ebenso umfangreichsten Teil der Lehrveranstaltung nimmt die Erörterung der Unternehmensbesteuerung in Europa ein. Diese befasst sich zunächst ausführlich mit der Besteuerung von Gesellschaften und Gesellschaftern. In diesem Zusammenhang werden die Auswirkungen der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 ff. AEUV) anhand der Urteile „Lasteyrie du Saillant", „N", „Verkooijen" und „Manninen" dargestellt und den Studierenden somit diejenigen Sachverhalte dargestellt, in denen es zu Ausschüttungen von Gesellschaften an ihre Gesellschafter „über die Grenze" kommen. Später befasst sich die Lehrveranstaltung ferner mit den Entscheidungen „Meilicke I und II" sowie „Bosal", „Lankhorst-Hohorst" und „National Grid Indus". Ebenso geht es im vierten Teil um die grenzüberschreitende Zuordnung von Gewinn und Verluste, wobei es hauptsächlich um das Problem der Gruppenbesteuerung und die sog. „Controlled Foreign Companie" geht. An dieser Stelle werden die Entscheidungen „Marks & Spencer", „Lidl Belgium", „Cadbury Schweppes" und „Columbus Container Services" dezidiert erörtert.

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