Modul 5

Steuerrecht II

Das Modul 5 - Steuerrecht II umfasst die Vorlesungen Einkommen-, Unternehmen- und Bilanzsteuerrecht sowie Finanzbuchhaltung. Die Vorlesungen im Einkommen- und Bilanzsteuerrecht finden im Wintersemester statt. Die Vorlesung im Unternehmensteuerrecht findet im Sommersemester statt. Als Blockveranstaltung findet die Vorlesung Finanzbuchhaltung vor dem Beginn des Wintersemesters statt.

Abschlussprüfung: Eine dreistündige schriftliche Klausur zum Ende des Wintersemesters (EStR, FiBu und BilanzStR) sowie eine zweistündige schriftliche Klausur zum Ende des Sommersemesters (UntStR).

Einkommensteuerrecht | Prof. Dr. Roman Seer

Die Einkommensteuer wird zu Recht als die wichtigste Steuerart bezeichnet. Ihr Verständnis bildet zugleich die unabdingbare Basis für die direkten Unternehmensteuern. Die Lehrveranstaltung Einkommensteuerrecht arbeitet zunächst die Struktur und Prinzipien des geltenden Einkommensteuergesetzes heraus, wobei besonderes Augenmerk auf das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gelegt wird. Nach einer Einführung in den Tatbestand über die subjektive Steuerpflicht (§ 1 EStG) bekommen die Studierenden einen Überblick über die unterschiedlichen Einkunftsarten (sog. Einkünftekatalog, § 2 I EStG). Es folgt die Darstellung des Einkommensteuertarifs (§ 32a EStG) u.a. in Verbindung mit der Veranlagung von Ehegatten (§ 26 ff. EStG) und eine kurze Erörterung der verschiedenen Einkommensbegriffe. Nach einer systematischen Aufbereitung der verschiedenen Merkmale steuerbarer Einkünfte (objektiver und subjektiver Tatbestand) folgt eine vertiefte Darstellung des Einkünftedualismus (Abgrenzung Gewinn-/Überschusseinkünfte, vgl. § 2 II Nr. 1 und Nr. 2 EStG, detaillierte Behandlung der einzelnen Einkunftsarten) u.a. anhand der Funktionsweise steuerrechtlicher Typusbegriffe erörtert. In diesem Zusammenhang werden auch die verschiedenen Subsidiaritätsklauseln des Einkommensteuerrechts und die damit verbundenen Steuerfolgen behandelt. Gegenstand der Lehrveranstaltung sind ferner die sog. Veräußerungseinkünfte (§§ 17, 20 II Nr. 1, Nr. 2, 23 I Nr. 1, Nr. 2 EStG). Auch hier wird auf das systematische Verhältnis derselben zueinander eingegangen; ebenfalls behandelt wird an dieser Stelle die sog. Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer, §§ 32d, 43 ff. EStG). Schließlich beschäftigt sich die Lehrveranstaltung in ihrem ersten Teil mit der Besteuerung der Alterseinkünfte.

In ihrem zweiten Teil thematisiert die Lehrveranstaltung hauptsächlich das System der Einkünfteermittlung. Einführend werden die verschiedenen Ermittlungsarten für Gewinn- und Überschusseinkünfte (Betriebsvermögensvergleich, §§ 5 I, 4 I EStG; Überschussrechnung, § 4 III EStG; Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen, § 13a EStG; Veräußerungsgewinnrechnung, § 17 II EStG; Überschussrechnung, §§ 8, 9 , 11 EStG) dargestellt und dem jeweils in Frage kommenden Personenkreis zugeordnet. Es folgt eine vertiefende Erörterung der Behandlung von Erwerbsaufwendungen, beginnend mit der Behandlung der Dogmatik des sog. Veranlassungsprinzips bis hin zur Einordnung sog. gemischt-veranlasster Erwerbsaufwendungen (Abgrenzung private/berufliche Sphäre). Darüber hinaus werden die verschiedenen Nichtabzugstatbestände des EStG im Lichte der verfassungsrechtlichen Vorgaben erläutert. Ferner beschäftigt sich die Lehrveranstaltung mit der Problematik des sog. Drittaufwands und dem System des Verlustabzugs/-verrechnung und den diesbezüglichen Einschränkungen. Schließlich behandelt sie noch den Abzug privater Aufwendungen (Sonderausgaben, §§ 10-10c EStG; Außergewöhnliche Belastungen, §§ 33-33c EStG) und den sog. Familienleistungsausgleich (Kinderfreibetrag, § 32 VI EStG; Kindergeld, §§ 62 ff. EStG)

Unternehmensteuerrecht | Prof. Dr. Roman Seer

Die Lehrveranstaltung Unternehmensteuerrecht baut zum Teil auf die zu diesem Zeitpunkt bereits in den Lehrveranstaltungen des Wintersemesters vermittelten Kompetenzen auf. Neben den natürlichen Personen wird den Studierenden nunmehr auch die juristische Person als Steuersubjekt intensiv dargestellt (§ 1 I EStG, § 1 KStG). In diesem Zusammenhang findet die Personengesellschaft und damit einhergehend die Eigenart des „Mitunternehmers" besondere Beachtung. Es wird sodann ein Überblick über die verschiedenen juristischen Personen sowie die Gesamthandsgemeinschaften gegeben, worauf eine ausführliche Darstellung der Unterschiede zwischen Transparenz- und Trennungsprinzip folgt. Die Erörterung der gewerblichen Mitunternehmerschaft nimmt breiten Raum ein. Intensiv behandelt werden die Merkmale des Mitunternehmerbegriffes sowie die Qualifikation und die Zurechnung der Einkünfte von Mitunternehmern sowie die nur teilweise gewerblich tätige Personengesellschaft (§ 15 III S. 1 Nr. 1 EStG) und die gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 III S. 1 Nr. 2 EStG). Besonderes Augenmerk wird ferner auf die zweistufige Einkünfteermittlung gelegt, in deren Zusammenhang den Studierenden auch die Institute des Sonderbetriebsvermögens I und II dargelegt werden. Später folgt eine intensive Thematisierung der Übertragung von Wirtschaftsgütern (§ 6 V EStG) sowie der Unternehmensnachfolge bei Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften (insb. Veräußerung, § 16 EStG). In diesem Zusammenhang werden auch die möglichen Steuerfreibeträge/-tarifermäßigungen (§ 16 IV, § 34 III EStG) dargestellt. Später geht die Lehrveranstaltung auf die Betriebsaufgabe und die Realteilung eines Unternehmens (§ 16 III 2-4 EStG) ein. Ihren Abschluss findet der erste Teil der Lehrveranstaltung in der Behandlung der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte (§ 180 I Nr. 2a AO).

Den Beginn des zweiten Teils der Lehrveranstaltung bildet eine kurze Wiederholung der Darstellung der Unternehmensbesteuerung zwischen der Einkommensteuer auf der einen und der Körperschaftsteuer auf der anderen Seite. Sodann wird der Körperschaftsteuertatbestand systematisch und instruktiv aufbereitet (Steuersubjekt, Steuerobjekt, Bemessungsgrundlage, Steuertarif). Im Weiteren wird die wirtschaftliche Doppelbelastung der Unternehmensgewinne wegen des Dualismus der Unternehmensbesteuerung erörtert und die gesetzlichen Lösungsmöglichkeiten (Teileinkünfteverfahren/Abgeltungsteuer einerseits, Freistellungsverfahren andererseits) dargestellt und anhand von Belastungsvergleichen illustriert. Sodann folgt die Behandlung der Besteuerung der Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, die primär am Beispiel der klassischen GmbH vorgenommen wird. Die Lehrveranstaltung zeigt, inwiefern sich unterschiedliche Beteiligungsquoten auf die steuerrechtliche Würdigung auf der Ebene des Anteilseigners auswirken. Dabei beschäftigt sie sich vor dem Hintergrund einer wissenschaftlichen Ausrichtung des Studiengangs auch kritisch mit der typologischen Einordnung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH. Des Weiteren wird im Rahmen der Lehrveranstaltung Unternehmensteuerrecht die Abgrenzung zwischen offener und verdeckter Gewinnausschüttung (§ 8 III S. 1 und 2 KStG) und die unterschiedlichen Rechtsfolgen auf der Ebene der Körperschaft und derjenigen der Anteilseigner intensiv behandelt; dies geschieht auch unter Berücksichtigung von Dreipersonenverhältnissen. Spiegelbildlich hierzu und in gleicher Intensität wird die verdeckte Einlage thematisiert.

Ebenfalls besondere Bedeutung kommt dem Rechtsinstitut der sog. Betriebsaufspaltung zu, deren richterrechtlich geprägten Voraussetzungen und Rechtsfolgen umfassend dargestellt werden. Nach einer vertiefenden steuerrechtlichen Betrachtung der GmbH & Co. KG und der sog. GmbH & Still folgt die Behandlung der körperschaftsteuerlichen Organschaft (§§ 14-19 KStG). Die sog. Zinsschranke (§ 4h EStG) wird umfassend und mit ihren Bezügen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) besprochen. Den Abschluss des Körperschaftsteuerrechts bildet die Vorschrift des § 8c KStG um die Verlustabzugsbeschränkung bei sog. schädlichen Beteiligungserwerben sowie die sog. Sanierungsklausel (§ 8c Ia KStG).

Der letzte Teil der Lehrveranstaltung befasst sich mit der Gewerbesteuer, die zunächst einführend in das Steuersystem eingeordnet wird und sich sodann dem inländischen Gewerbebetrieb als Steuerobjekt zuwendet (§ 2 I GewStG). Besondere Bedeutung wird der Ermittlung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage zugewendet, die sich insbesondere an einer vertieften Erörterung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) niederschlägt. Ebenso behandelt werden das gestufte Festsetzungsverfahren der Gewerbesteuer und die damit zusammenhängenden Rechtsschutzfragen. Schließlich wird die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG behandelt.

Bilanz- und Bilanzsteuerrecht| Prof. Dr. Roman Seer

Zu Beginn der Lehrveranstaltung Bilanz- und Bilanzsteuerrecht werden den Studierenden die handelsbilanzrechtlichen Grundlagen dargestellt, die sich insbesondere in die nachstehenden Abschnitte unterteilen lassen: Grundüberlegungen zur Bilanz, Bestandteile der externen handelsrechtlichen Rechnungslegung (§§ 242, 264, 266, 275, 289 HGB), Buchführung, Erscheinungsformen der Rechnungslegung, Konzernrechnungslegung (§§ 294, 310 HGB), Verhältnis des Handelsbilanzrechts zu den IFRS, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten nach HGB (§§ 238, 242 HGB), Funktionen der handelsrechtlichen Rechnungslegung, Kapitalerhaltungsfunktion, Verbindlichkeit des Jahresabschlusses. Ferner werden die Grundlagen steuerlicher Quantifizierung (Einkünfteermittlungssystem des Einkommensteuerrechts, Maßgeblichkeitsgrundsatz) behandelt bevor auf die Grundsätze der Erfolgsermittlung durch Vermögensvergleich (Erfolgsneutralität/-wirksamkeit) eingegangen wird. Darauf folgt die Behandlung von Auswirkungen der Geschäftsvorfälle auf das Eigenkapital.

Später behandelt die Lehrveranstaltung ausführlich die Funktionsweise von Entnahmen und Einlagen. Hiernach werden die Bilanzierungsgrundsätze (Realisations-, Anschaffungskosten, Niederstwert- und Imparitätsprinzip) erörtert und in ihren jeweiligen Auswirkungen in der Handels- und Steuerbilanz illustriert. Gegenstand der Lehrveranstaltung ist ferner das Prinzip der wirtschaftlichen Verursachung und das Stichtagsprinzip. Im weiteren Verlauf wird umfassend das „Wirtschaftsgut" erläutert und diesbezügliche Zurechnungsfragen sowie Fragen der Erfolgsneutralität von Anschaffungs-/Herstellungsvorgängen beleuchtet. Bei Fragen um die Aktivierung von Wirtschaftsgütern wird u.a. auch bereits auf die Besonderheiten des sog. Sonderbetriebsvermögens eingegangen. Später wird die Passivierung von Wirtschaftsgütern und damit verbundene Fragen der Rückstellungen und Zurechnung thematisiert. Nachdem den Studierenden vermittelt wurde, ob Wirtschaftsgüter anzusetzen sind, folgt die Darstellung der einschlägigen Bewertungsmaßstäbe (Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Nennwert / Erfüllungsbetrag; Teilwert, Zeitwert, gemeiner Wert; Buchwertverknüpfung). In diesem Zuge wird auch auf mögliche steuerliche Wahlrechte eingegangen. Schließlich gibt die Lehrveranstaltung einen Überblick über Rechnungsabgrenzungsposten.

Finanzbuchhaltung | Dr. Barbara Wischermann

Website Dr. Wischermann

In dieser Lehrveranstaltung wird den Studierenden die Technik der doppelten Buchhaltung vor dem Hintergrund einer Einführung in die theoretischen Grundlagen der Buchhaltung und Bilanz vermittelt. Zunächst werden die grundlegenden gesetzlichen Regelungen besprochen und die Finanzbuchhaltung als Teil des betrieblichen Rechnungswesens in den Zusammenhang der Unternehmensrechnung eingeordnet. Dann erfolgt die Herleitung der Konten und Buchungssätze ausgehend von Inventur und Bilanz. In diesem Zusammenhang werden sowohl erfolgsneutrale als auch erfolgswirksame Buchungssätze und deren Bilanzwirkungen besprochen. Anschließend werden die verschiedenen Spezialfälle der Buchhaltung im Dienstleistungsunternehmen, im Warenhandel und im Produktionsbetrieb erörtert und geübt. Nach einer Darstellung der vorbereitenden Abschlussbuchungen mit den Schwerpunkten Abschreibungen, Zuschreibungen, Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen wird die Lehrveranstaltung mit dem Thema „Erfolgsbuchungen bei ausgewählten Rechtsformen" abgeschlossen. Im organisatorischen Teil der Lehrveranstaltung werden die Bestandteile der Buchhaltung sowie Kontenrahmen und Kontenplan behandelt.

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