Modul 4

Steuerrecht I

Das Modul 4 - Steuerrecht I ist in zwei Teilmodule (4.1 und 4.2) aufgeteilt.

Das Teilmodul 4.1 umfasst die Vorlesungen Allgemeines Steuerrecht und Rechtsschutz in Steuersachen. Beide werden im Wintersemester gehalten.

Das Teilmodul 4.2 umfasst die Vorlesung im Steuerstrafrecht. Diese wird im Sommersemester gehalten.

Abschlussprüfung Modul 4.1: Vierstündige schriftliche Klausur zum Ende des Wintersemesters

Abschlussprüfung Modul 4.2: Zweistündige schriftliche Klausur zum Ende des Sommersemesters

Allgemeines Steuerrecht | Prof. Dr. Roman Seer

Die Lehrveranstaltung „Allgemeines Steuerrecht" gibt zunächst einen Überblick über die Gebiete und Gesetze der Steuerrechtsordnung, zeigt die finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen der Besteuerung auf und verdeutlicht ihre verfassungsrechtlich gebotenen Grenzen sowie ihre europarechtlichen Determinanten. Neben den Freiheitsrechten des Grundgesetzes und dem Rechtsstaatsprinzip wird hierbei besonderes Augenmerk auf den Gleichheitssatz des Art. 3 I GG und die für das Steuerwesen relevanten Ableitungen (insb.: Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, subjektives und objektives Nettoprinzip) gelegt. Ferner ist Gegenstand der Lehrveranstaltung das allgemeine Steuerschuldrecht. Es umfasst unter anderem den Inhalt und die Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Ebenso thematisiert wird deren Fälligkeit (§ 220 AO) und die vielfältigen Möglichkeiten des Erlöschens (Zahlung, Aufrechnung, Erlass: §§ 224 ff.; Eintritt der Verjährung: 169 ff.; 228 ff. AO). Ebenso zum Steuerschuldrecht zählt das Regime der steuerlichen Haftung (§§ 69 ff. AO) sowie der Übergang von Steueransprüchen (§§ 45, 46 AO). Darüber hinaus befasst sich die Lehrveranstaltung mit dem Steuerverfahrensrecht. Nachdem die steuerlichen Mitwirkungspflichten (§§ 90 ff. AO) erörtert wurden, folgt eine Darstellung der Organisation und der Zuständigkeit der Finanzbehörden. Ebenfalls Inhalt der Lehrveranstaltung ist die Vermittlung von Kenntnissen um die Funktion, die Art und die Bestandskraft von Steuerverwaltungsakten (insbesondere Steuerbescheid). Einen Schwerpunkt bilden hierbei die Korrekturvorschriften der Abgabenordnung (§§ 129 ff., 172 ff. AO). 

Daneben werden die Stationen des Besteuerungsverfahrens (Ermittlungsverfahren, Festsetzungs- und Feststellungsverfahren, Erhebungsverfahren und Vollstreckungsverfahren) behandelt. Weiter wird das Planungsinstrument der verbindlichen Auskunft (§ 89 II-VII AO) erörtert. Schließlich geht die Lehrveranstaltung auf den Gesetzesvollzug und die Rechtsanwendung im Steuerrecht (Auslegung von Steuergesetzen, Ermessens- und Konkretisierungsspielräume der Finanzbehörden) ein.

Rechtsschutz in Steuersachen| Prof. Dr. Matthias Loose

Vita Prof. Dr. Loose

Die Lehrveranstaltung bietet einen Überblick über den Rechtsschutz in Steuersachen und behandelt zunächst den allgemeinen Justizgewährleistungsanspruch (Art. 19 IV GG) sowie die sonstigen allgemeinen Verfahrensgrundsätze. Sodann folgt eine Erörterung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens (Einspruchsverfahren, §§ 347 ff. AO, inklusive Aussetzung der Vollziehung, § 361 II AO). Ferner ist Gegenstand der Lehrveranstaltung das Klageverfahren, wobei die verschiedenen Klagearten (hier insb. Anfechtungsklage § 40 I Alt. 1 FGO) und die entsprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen behandelt werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf den vorläufigen Rechtsschutz im gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (hier insb. Aussetzung der Vollziehung, § 69 II, III FGO) und die Rechtsmittel gegen Urteile der Finanzgerichte eingegangen. Später folgt ein Überblick über den Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichts und des Europäischen Gerichtshofes für das nationale Steuerrecht wird auch der europäische Rechtsschutz berücksichtigt. Neben dem außergerichtlichen Rechtsschutz (Einspruchsverfahren) bildet der gerichtliche Rechtsschutz in Steuersachen einen Schwerpunkt. Die Lehrveranstaltung wird durch die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht und einer simulierten Gerichtsverhandlung (Moot Court) im Gerichtslabor der RUB ergänzt.

Steuerstrafrecht | Stefan Rolletschke / Dr. Volker Weinreich

Die Lehrveranstaltung Steuerstrafrecht gibt in ihrem ersten Teil zunächst einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen des Steuerstrafrechts. Zu diesem Zwecke werden (insb. für alle Nicht-Juristen) die Grundlagen des materiellen Strafrechts (verschiedenen Begehungsformen von Straftaten, Abgrenzung Versuch/Vollendung sowie die Art und Weise der Prüfung einer Strafbarkeit) erörtert. Sodann folgt die Darstellung der finanzbehördlichen Strafverfolgungsorgane, bevor im Detail auf die Tatbestände der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und der leichtfertigen Steuerhinterziehung (§ 378 AO) eingegangen wird. Im Folgenden werden die Strafverfolgungsverjährung im Steuerstrafrecht (§ 376 AO) und – mit besonderem Gewicht – die strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) erörtert. In ihrem zweiten Teil werden die bereits erlernten Inhalte vertieft. Schließlich folgt die Vermittlung der strafprozessualen Grundkenntnisse, die im Steuerstrafverfahren von der Verfahrenseinleitung bis zum Plädoyer in der Hauptverhandlung von Belang sind.

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